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Steuergesetzrevision 2022 bringt «Vorteil für alle!»

3. März 2022

Am 15. Mai stimmt die Aargauer Bevölkerung über die Steuergesetzrevision 2022 ab. Damit werden zwei längst überfällige, dringend notwendige steuerliche Anpassungen umgesetzt: Die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen von natürlichen Personen und die Anpassung des Gewinnsteuertarifs von ertragsstarken Unternehmen. In Aarau hat sich deshalb heute das breit abgestützte, überparteiliche Komitee «JA zur Steuergesetzrevision 2022» vorgestellt. Getragen wird dieses durch die kantonalen Parteien Die Mitte, FDP, SVP, GLP, EDU, Junge Mitte Aargau, Jungfreisinnige sowie durch die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) und den Aargauischen Gewerbeverband (AGV). Komplettiert wird das Co-Präsidium durch die Präsidenten der Gemeindeammänner-Vereinigung und des Bauernverbandes Aargau sowie den Stadtammann von Baden.

Weniger Steuerbelastung für Private
Bei den natürlichen Personen erhöht sich bei einem JA der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich. Bisher betrug dieser 4000 Franken für Ehepaare und gemeinsam besteuerte Paare sowie 2000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Bei Annahme gelten bereits ab der Steuerperiode 2022 neu folgende Abzüge: 6000 Franken für Verheiratete und gemeinsam besteuerte Paare und 3000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Damit verbessert sich der Aargau im schweizweiten Vergleich merklich. Aktuell liegt der Aargau beim Pauschalabzug für Familien mit zwei Kindern sogar an letzter Stelle aller Kantone. So wurde der Abzug seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Krankenkassenprämien seither massiv gestiegen sind.

Die deutlich erhöhten Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen entlasten alle Privatpersonen. Das kommt den Haushalten zugute und wertet den Aargau als Wohnkanton auf.
Maya Bally
Nationalrätin | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Angepasste Steuertarife – mehr Investitionen
Aktuell zählt der Aargau zu jenen Kantonen mit den schweizweit höchsten Gewinnsteuern (Rang 24 von 26). Bei einem JA zur Steuergesetzrevision würde sich die Steuertarifstufe für ertragsstarke Unternehmen reduzieren. Deren Gesamtsteuerbelastung sänke zwischen 2022 und 2024 gestaffelt von 18,6 auf 15,1 Prozent. Ab 2024 hätte der Aargau damit einen einheitlichen Steuertarif – so wie die meisten Kantone auch. Damit würde der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich endlich ins Mittelfeld vorrücken. «Mit einem angepassten oberen Gewinnsteuersatz entlasten wir rund 1300 ertragsstarke Unternehmen mit über 100’000 Arbeitsplätzen. Damit haben diese mehr Spielraum für Investitionen. Davon profitieren auch unzählige Aargauer KMU als Zulieferer von grossen Unternehmen», unterstreicht Andy Steinacher, Grossrat SVP.

Steuerausfälle der Gemeinden werden kompensiert
Die Steuergesetzrevision führt bei den Gemeinden kurzfristig zu Steuerausfällen. Diese werden in den ersten vier Jahren jedoch durch Kompensationsmassnahmen (insb. Steuerfussabtausch) des Kantons kompensiert. Gesamthaft steigert die Steuergesetzrevision jedoch die Attraktivität der 210 Aargauer Gemeinden. Gemäss den Berechnungen des Kantons werden die Steuerreinnahmen aufgrund des positiven Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums sowie der dynamischen Effekte wieder steigen. Entsprechend steht auch die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau geschlossen hinter der Vorlage. Philippe Kühni, Präsident glp Aargau, ist überzeugt: «Die Steuergesetzrevision 2022 wertet die Attraktivität der Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort auf. Dies führt letztlich auch für die Gemeinden zu mehr Steuereinnahmen.»

Ein JA zur Steuergesetzrevision ermöglicht sozialen Ausgleich
Dank den beiden Teilen der Steuervorlage findet ein sozialer Ausgleich statt: Nicht nur die gewinnstarken Unternehmen profitieren, sondern auch die Steuerzahlenden. Dabei nützen die höheren Pauschalabzüge für natürliche Personen vor allem den kleinen Steuerzahlern und dem Mittelstand. Gabriel Lüthy, Grossrat FDP hält fest: «Ein JA zur Steuerrevision ist deshalb keine Luxuslösung, sondern viel mehr eine dringend nötige Anpassung!» Beat Bechtold, Direktor AIHK ergänzt: «Die Steuergesetzrevision bringt zudem Vorteile für uns alle. Sie stärkt die Standortattraktivität des Aargaus und schafft nachhaltigen Nutzen für Familien und Einzelpersonen, unsere Unternehmen und die Gemeinden.»

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