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Steuergesetzrevision notwendig und machbar

9. April 2021

Aus Sicht der Mitte sind die vorgeschlagenen Anpassungen im Steuergesetz notwendig und wichtig. Die Umsetzungsplanung zeugt von Sorgfalt und Weitsicht. Die finanziellen Langzeitperspektiven zeigen klar auf, dass die Änderungen verkraftbar und nicht übertrieben sind. Der Kanton kann sich durch die Reduktion bei den Gewinnsteuersätzen im interkantonalen Vergleich wieder in eine bessere Position bringen. Die skizzierte Steuerstrategie beweist, dass der Regierungsrat die Thematik langfristig angehen wird.

Die heute an der Medienkonferenz präsentierte Steuergesetzrevision ist aus Sicht der Die Mitte notwendig und kommt ausgewogen und der aktuellen Situation angepasst daher. Mehr ist zur Zeit nicht möglich.

Höhere Abzüge bei Versicherungsprämien sind überfällig
Die Mitte Aargau begrüsst die Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien ausdrücklich. Forderungen aus unserem Vorstoss von 2019 sind damit erfüllt. Es handelt sich um eine absolut notwendige Anpassung, da die Abzüge seit 2001 unverändert blieben, die Krankenkassenprämien in diesem Zeitraum aber massiv gestiegen sind. Explizit einverstanden ist Die Mitte auch, dass die Abzüge pauschal gemacht werden können, ohne Berücksichtigung von allfälligen Prämienverbillig-ungen. Dies bedeutet, dass die prozentuale Wirkung bei den tiefen Einkommen grösser und sehr wohl spürbar ist. Aus Sicht von Die Mitte ist dies absolut richtig, da der Druck durch hohe Prämien bei tiefen Einkommen auch entsprechend höher ist.

Bessere Position bei den Gewinnsteuersätzen zwingend
Seit der Umsetzung der STAF befindet sich der Kanton Aargau bei Firmen mit grösseren Gewinnen mit einem Gesamtgewinnsteuersatz von 18.6% auf den hinteren Rängen. Dies, nachdem es der Kanton aus einer ähnlichen Position in früheren Jahren in die vorderen Reihen geschafft hatte. „Für Die Mitte stellt der Gewinnsteuersatz einen der Pfeiler bei den Standortvorteilen dar und muss daher wieder in eine etwas bessere Position gerückt werden. Da die Situation aufgrund der Coronakrise nicht ganz einfach einzuschätzen ist, begrüsst Die Mitte ausdrücklich eine gestaffelte Umsetzung, zeugt dies doch von Besonnenheit und Sorgfalt, gibt aber gleichzeitig Perspektive“, so Grossrätin Maya Bally. Das gleiche gilt für die befristete Kompensation der Steuerausfälle in den Gemeinden. Dadurch haben diese Planungssicherheit und Zeit für die entsprechenden Anpassungen.

Fazit: notwendig und machbar, ohne Übertreibung
„Die Anpassungen beim Steuergesetz sind wichtig und notwendig und die Umsetzungsschritte der finanziellen Situation angepasst gewählt“, sagt Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann. „Gemäss den aufgezeigten finanziellen Langzeitperspektiven sind die Anpassungen verkraftbar. Die Mitte freut sich, die Vorlage nun noch im Detail zu prüfen.“

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