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Teilrevison Steuergesetz: CVP-Forderungen sind aufgenommen

29. Juli 2020

Die CVP begrüsst die in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes vorgeschlagene Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen, will aber eine automatische Anpassung an die Kostenentwicklung der Krankenkassenprämien gemäss der Entwicklung der kantonalen Richtprämien für die Gewährung der Prämienverbilligung. Die Krankenkassenprämienverbilligungen sollen nicht an den Pauschalabzug angerechnet werden.

Die CVP-Fraktion verlangte mit ihrem Postulat vom 25. Juni 2019 betreffend Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen eine Teilrevision des Steuergesetzes. „Die eingebrachten Forderungen sind aus Sicht der CVP in der Vernehmlassung aufgenommen worden“, so Grossrätin Susanne Voser, Neuenhof. Die CVP begrüsst die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen auf Fr. 3‘000 für Alleinstehende und Fr. 6‘000 für Verheiratete. Dabei soll die Krankenkassenprämienverbilligung wegen des hohen Vollzugsaufwandes und der indirekten Unterstützung von finanziell schwächeren Steuerzahlenden nicht an den Pauschalabzug angerechnet werden. Im Weitern ist die CVP der Meinung, dass in Zukunft die Entwicklung der Kosten bei den Krankenkassenprämien zu einer automatischen Anpassung der Pauschale führen soll.

Vernehmlassungsantwort

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