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Priorisierung der Impfungen des ambulanten Fachpersonals

11. März 2021

Die Priorisierung der Impfgruppen in den Kantonen kann gemäss den Empfehlungen der Eidg. Kommission für Impffragen (EIKF) und dem BAG unterschiedlich umgesetzt werden. Insbesondere hinsichtlich der Impfung von Gesundheitspersonal bestehen verschiedene Auffassungen. Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, auch wenn sie oftmals COVID-Patienten betreuen, täglich mit gefährdeten Personen in verschiedenen Haushalten in Kontakt kommen und damit einen wichtigen Pfeiler des Gesundheitswesens bilden. Die Grossrätinnen Franziska Stenico und Edith Saner der Die Mitte-Fraktion reichen dazu am 16. März eine Interpellation ein. Sie wollen unter anderem vom Regierungsrat wissen, ob er bereit wäre, seine Priorisierung der Impfstrategie zu überdenken und allenfalls zu ändern.

Angesichts der begrenzten Impfstoffmengen sollen vorerst nur bestimmte Gruppen von Gesundheitspersonal gemäss definierten Risiken geimpft werden. Deshalb haben die Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) und das BAG einen Vorschlag zur differenzierten Priorisierung innerhalb des Gesundheitspersonals ausgearbeitet. Die Priorisierung orientiert sich nach Systemrelevanz, der Gefahr einer Ansteckung und Erkrankung bei der Ausübung der Arbeit und dem Pflegeanteil an besonders gefährdeten Personen mit höchstem Risiko.

Gespräche Spitex Verband Aargau bisher erfolglos
„Leider zeigt sich, dass Mitarbeitenden der ambulanten Dienste auf dieser Prioritätsliste erst zu einem späteren Zeitpunkt für die Impfungen vorgesehen sind, und zwar erst nach den Spitälern mit Stationen mit hohem Anteil besonders gefährdeter Personen“, so Mitte-Grossrätin Franziska Stenico, welche in der ambulanten Palliative Care (SPC) tätig ist. „Die Empfehlungen und die Priorisierung auf Bundesebene erfolgten ohne Einbezug der Stakeholder. Den Kantonalverbänden der ambulanten Anbieter wurde geraten, das Gespräch mit den Impfverantwortlichen des Kantons zu suchen um sicherzustellen, dass Angestellte der ambulanten Dienste, die selbst zur Risikogruppe gehören, oder Mitarbeitende von Testzentren sowie speziellen Covid-19-Teams frühzeitig geimpft werden können. Der Spitex Verband Aargau hat die Impfproblematik – unter anderem mit dem Departement Gesundheit und Soziales – mehrmals erfolglos zur Sprache gebracht.“

Ambulante Dienste wichtige Pfeiler des Gesundheitswesens
Ohne ambulante Dienste würden die Kosten steigen und es müssten massiv mehr Pflege- und Betreuungsplätze bereitgestellt und betrieben werden. Die Alters- und Pflegeheimeintritte sind seit Beginn der Pandemie markant zurückgegangen, da die Klienten unter den gegebenen Besuchsbestimmungen in Heimen lieber mit Hilfe der ambulanten Dienste zu Hause verweilen. COVID-Patienten, die keinen Spitaleintritt wünschen oder Klienten mit positiv getesteten Bezugspersonen werden oft zu Hause betreut. Die ambulanten Dienste generell, insbesondere die spezialisierte ambulante Palliative Care (SPC),  besuchen täglich besonders gefährdete multimorbide Personen und Angehörige solcher. Gerade im Bereich der SPC befinden sich häufig Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Chemotherapien. Mitarbeitende der ambulanten Dienste bewegen sich täglich in der Öffentlichkeit, in zahlreichen Haushaltungen, müssen Medikamente in der Apotheke besorgen, für Klienten Einkäufe tätigen, haben direkten Kontakt mit Angehörigen und Bezugspersonen. Ergibt sich in den ambulanten Diensten irgendwo einen Hotspot, kann dieser aufgrund der zahlreichen Hausbesuche sehr schwer nachvollzogen oder ausgeschlossen werden. Bricht der Dienst wegen Corona ein, ist in einer Region die gesamte Bevölkerung betroffen und zudem verunsichert.

Fragen an den Regierungsrat zum Impfen von Mitarbeitenden ambulante Dienste
Die Mitte-Grossrätinnen Franziska Stenico und Edith Saner bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchen Gründen wurden die Anliegen des Spitex Verband Aargau bezüglich Impfung der Mitarbeitenden nicht aufgenommen und geprüft?
  2. Erachtet der Regierungsrat die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste nicht als priorisiert zu impfen?
  3. Wäre der Regierungsrat bereit, seine Priorisierung der Impfstrategie unter den oben aufgeführten Aspekten zu überdenken und allenfalls zu ändern?
  4. Wer ist zuständig für die Umsetzung und Kommunikation der Impfstrategie gegenüber den ambulanten Dienstleistungserbringern?
  5. Wie wird seitens Kantons sichergestellt, dass Restdosen des Impfstoffes weiter verteilt werden, wo sie dringend benötigt werden, wie z.B. Mitarbeitende ambulanter Dienste?
  6. Wie wird kontrolliert, dass Restdosen des Impfstoffes nicht an Vorstände, Verwaltungsräte, Verwaltungspersonal in Institutionen, die kaum Kontakte zu Risikopatienten aufweisen, abgegeben wird?
  7. Wurden aufgrund von Corona Daten im ambulanten Bereich Ansteckungen von Mitarbeitenden, Anzahl Quarantänetagen, Anzahl Isolationstagen und den Gesundheitszustand des ambulanten Personals physisch und psychisch erhoben?

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