Grundsätzlicher Inhalt der Initiative
Die Volksinitiative der Mitte Aargau verlangt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz. Dieses Instrument ermöglicht es dem Grossen Rat, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Eine Steuerrückvergütung ist nur bei einem effektiven Rechnungsüberschuss (massgebend ist der Überschuss der Finanzierungsrechnung) möglich.
- Die Rückvergütung darf maximal in der Höhe des erzielten Überschusses erfolgen.
- Voraussetzung ist, dass der Kanton keine Nettoschulden aufweist ist, keine offenen Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung aufweist und die Ausgleichsreserve einen angemessenen Bestand ausweist.
- Die Rückvergütung erfolgt einmalig für ein Steuerjahr und führt nicht zu dauerhaften Steuersenkungen.
- Der Entscheid fällt jeweils im Juni durch den Grossen Rat für das folgende Steuerjahr im Rahmen der Beratung der Jahresrechnung.
So werden Bevölkerung und Unternehmen direkt, fair und unbürokratisch am finanziellen Erfolg des Kantons beteiligt.
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Anlass
Datum
Standort
Geld-zurück-Initiative: 3. Kantonaler Sammeltag
17. Oktober
