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Priorisierung Impfungen ambulantes Fachpersonal

11. März 2021

Interpellation Franziska Stenico-Goldschmid (Sprecherin), Die Mitte Aargau, Beinwil (Freiamt), Edith Saner, Die Mitte Aargau, Birmenstorf, vom 16. März 2021 betreffend Priorisierung der Impfungen des ambulanten Fachpersonals

Text und Begründung:
Der Empfehlung der EKIF/BAG ist zu entnehmen, dass die Priorisierung der Impfgruppen in den Kantonen unterschiedlich umgesetzt werden kann. Insbesondere hinsichtlich der Impfung von Ge-sundheitspersonal bestehen Unterschiede in der Auffassung, welche Gesundheitsfachpersonen in der aktuellen Phase der Umsetzung der Impfstrategie bereits zu impfen sind. Ziel ist es, die Impfstoffe, angesichts der anhaltenden begrenzten Impfstoffmengen, für besonders gefährdete Personen verfügbar zu halten. Damit in dieser strategisch wichtigen Phase genügend Impfstoff für besonders gefährdete Personen mit dem höchsten Risiko zur Verfügung steht, sollen vorerst nur bestimmte Gruppen von Gesundheitspersonal gemäss definierten Risken geimpft werden. Deshalb haben die EKIF und das BAG einen Vorschlag zur differenzierten Priorisierung innerhalb des Gesundheitspersonals ausgearbeitet. Die Priorisierung orientiert sich an der Systemrelevanz, der Exposition gegenüber SARS-CoV-2 und dem Ausbruchsrisiko im Setting mit hohem Anteil an besonders gefährdeten Personen mit höchstem Risiko.
Leider zeigt sich, dass die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste auf dieser Prioritätsliste erst zu einem späteren Zeitpunkt für die Impfungen vorgesehen sind. Konkret nach den Spitälern mit Statio-nen mit hohem Anteil besonders gefährdeter Personen. Die Empfehlung soll den Kantonen einen Rahmen geben, wie und in welchem Ausmass sie unter Einhaltung der nationalen Impfstrategie ge-wissen priorisierten Fachpersonen des Gesundheitspersonals die (freiwillige) Impfung vorgezogen anbieten können. Diese Priorisierung auf Bundesebene erfolgte ohne Einbezug der Stakeholder. Den Kantonalverbänden der ambulanten Anbieter wurde geraten das Gespräch mit den Impfverant-wortlichen des Kantons zu suchen, um sicherzustellen, dass Angestellte der ambulanten Dienste, die selbst zur Risikogruppe gehören oder Mitarbeitende von Testzentren sowie speziellen Covid-19-Teams, frühzeitig geimpft werden können. Der Spitex Verband Aargau hat dies bereits einige Male an diversen Sitzungen, unter anderem mit dem Departement Gesundheit und Soziales, ohne Erfolg zur Sprache gebracht.

  • Die ambulanten Dienste generell sind ein äusserst wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitswe-sens. Ohne sie würden die Kosten steigen und massiv mehr Pflege- und Betreuungsplätze müssten bereitgestellt und betrieben werden.
  • Oft werden auch zu Hause COVID-Patienten betreut, die keinen Spitaleintritt wünschen, oder Klienten, deren Bezugspersonen positiv getestet wurden.
  • Die ambulanten Dienste generell, insbesondere die spezialisierte ambulante Palliative Care (SPC), besucht täglich multimorbide, besonders gefährdete Personen und Angehörige sol-cher. Gerade im Bereich der SPC befinden sich häufig Personen mit geschwächtem Immun-system aufgrund von Chemotherapien. In der SPC arbeiten Fachexperten/innen, ähnlich dem IPS-Personal, die bei Ausfällen nicht einfach vorübergehend zu ersetzen sind.
  • Die Alters- und Pflegeheimeintritte sind seit Beginn der Pandemie markant zurückgegangen, da die Klienten, unter den gegebenen Besuchsbestimmungen in Heimen, lieber zu Hause mit Hilfe der ambulanten Dienste verweilen.
  • Die Mitarbeitenden bewegen sich täglich in der Öffentlichkeit, in zahlreichen Haushaltungen, müssen Medikamente in der Apotheke besorgen, für Klienten Einkäufe tätigen, haben direk-ten Kontakt mit Angehörigen und Bezugspersonen, etc.
  • Ergibt sich in den ambulanten Diensten irgendwo einen Hotspot, kann dieser aufgrund der zahlreichen Hausbesuche pro Tag sehr schwer nachvollzogen oder ausgeschlossen werden. Bricht der Dienst wegen Corona ein, ist in einer Region die gesamte Bevölkerung betroffen und zudem verunsichert.

Entsprechend bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchen Gründen wurden die Anliegen des Spitex Verband Aargau bezüglich Impfung der Mitarbeitenden nicht aufgenommen und geprüft?
  2. Erachtet der Regierungsrat die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste nicht als priorisiert zu impfen?
  3. Wäre der Regierungsrat bereit, seine Priorisierung der Impfstrategie unter den oben aufgeführten Aspekten zu überdenken und allenfalls zu ändern?
  4. Wer ist zuständig für die Umsetzung und Kommunikation der Impfstrategie gegenüber den ambulanten Dienstleistungserbringern?
  5. Wie wird seitens Kantons sichergestellt, dass Restdosen des Impfstoffes weiter verteilt werden, wo sie dringend benötigt werden, wie z.B. Mitarbeitende ambulanter Dienste?
  6. Wie wird kontrolliert, dass Restdosen des Impfstoffes nicht an Vorstände, Verwaltungsräte, Verwaltungspersonal in Institutionen, die kaum Kontakte zu Risikopatienten aufweisen, abgegeben wird?
  7. Wurden aufgrund von Corona Daten im ambulanten Bereich Ansteckungen von Mitarbeitenden, Anzahl Quarantänetagen, Anzahl Isolationstagen und den Gesundheitszustand des ambulanten Personals physisch und psychisch erhoben?

Medienmitteilung

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