HomeAktuellesBeiträgeJa zu besseren Grundlagen – aber kein Freipass für Bodenverbrauch
Ja zu besseren Grundlagen – aber kein Freipass für Bodenverbrauch
31. August 2026
Die Mitte Aargau unterstützt die Anpassung des kantonalen Richtplans an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020 grundsätzlich. Bessere Datengrundlagen, ein öffentlich zugängliches und laufend nachgeführtes Inventar sowie mehr Planungs- und Rechtssicherheit sind richtig und notwendig. Gleichzeitig warnt die Mitte Aargau davor, den neu ausgewiesenen Spielraum als Einladung zum weiteren Verbrauch der besten Landwirtschaftsböden zu verstehen.
Fruchtfolgeflächen sind keine Reservefläche für beliebige Projekte. Sie sind unsere produktivsten Böden und damit eine zentrale Grundlage für Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und Generationenverantwortung.
Die Mitte Aargau verlangt deshalb eine deutlich griffigere Kompensationsregelung. Der vorgesehene Schwellenwert von 3 Hektaren ist aus Sicht der Mitte zu hoch. Auch kleinere Verluste summieren sich über die Jahre. Die Kompensationspflicht soll deshalb bereits ab 1 Hektare greifen. Wird diese Schwelle erreicht, ist nicht nur der darüberliegende Teil, sondern der gesamte dauerhafte Verlust flächengleich und qualitativ gleichwertig zu kompensieren.
Kritisch beurteilt die Mitte Aargau insbesondere die vorgesehenen Ausnahmen für wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte, Wohnschwerpunkte, öffentliche Nutzungen von überkommunaler Bedeutung und den Auenschutzpark. Der Schutz produktiver Landwirtschaftsböden muss für alle Vorhaben gleichermassen gelten. Wer Fruchtfolgeflächen beansprucht, soll dies begründen, minimieren und kompensieren müssen.
Auch beim Auenschutzpark fordert die Mitte Aargau eine klare Kurskorrektur. Das quantitative Ziel von 1 Prozent der Kantonsfläche ist erreicht. Der Fokus muss künftig auf Qualität, Pflege, Vernetzung und Besucherlenkung innerhalb bestehender Gebiete liegen – nicht auf zusätzlicher Beanspruchung produktiver Landwirtschaftsflächen. Das verbleibende Restkontingent von 22,2 Hektaren zugunsten des Auenschutzparks ist deshalb aufzulösen.
Die Mitte Aargau unterstützt eine moderne, transparente und sachplankonforme Richtplanung. Diese darf aber nicht dazu führen, dass wertvolle Böden schleichend verloren gehen. Entscheidend sind verbindliche Kompensation, nachvollziehbares Monitoring und ein konsequent haushälterischer Umgang mit Fruchtfolgeflächen.