Vollzug von Wegweisungen bei abgewiesenen Asylsuchenden
25. August 2026
Interpellation betreffend den Vollzug von Wegweisungen bei abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Aargau, vom 25. August 2026 der Mitte Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach)
Text:
Abgewiesene Asylsuchende sind nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Die konsequente Umsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide ist ein zentraler Pfeiler der Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass zahlreiche Wegweisungen aufgrund fehlender Reisedokumente, mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten, gesundheitlicher Gründe oder des Untertauchens der betroffenen Personen nicht vollzogen werden können.
Gemäss Angaben des Bundes wurden im Jahr 2025 (bis 31.08.2025) folgende Zahlen registriert:
– Kontrollierte selbständige Ausreisen: 4.687 Personen
– Rückführungen in den Heimatstaat: 1.379 Personen
– Rückführungen in einen Drittstaat: 213 Personen
– Rückführungen in Dublin-Staaten: 1.108 Personen
– Unkontrollierte Abreisen & weitere Abgänge: 13.440 Personen
