Verzicht einer Erhöhung des Eigenmietswert bis zur definitiven Abschaffung
8. Januar 2026
VOTUM Alfons Paul Kaufmann zum Geschäft 25. 334 Postulat der Fraktionen FDP und SVP zur Gesetzesänderung oder Sistierung des Vollzugs zwecks Verzichts einer Erhöhung des Eigenmietswert bis zur definitiven Abschaffung
Der Regierungsrat erfüllt mit dem neuen Schätzungswesen seine Pflicht und hält sich an das Gesetz. Er musste, darüber sind wir alle bestens informiert, ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 2020 umsetzen und hat dazu dem Grossen Rat eine Gesetzesanpassung vorgelegt. Der Grosse Rat hat dieses Gesetz im März 2024 beschlossen und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt ist. Kein Mitglied des Grossen Rats hat bei der Gesetzesberatung interveniert – obwohl bereits klar war, dass die Abschaffung auf Bundesebene ein Thema war.
Der Grosse Rat hat gleichzeitig die Steuergesetzrevision 2025 in Kraft gesetzt, in der u.a. die Vermögenssteuern gesenkt wurden und wir damit auch gleich wieder einen Ausgleich für die betroffenen Hauseigentümer beschlossen haben.
Der Regierungsrat als Exekutive und auch der Gesetzgeber, also wir, der Grosse Rat, sind nun gehalten, das Gesetz umzusetzen.
Und noch einmal: Nicht zu vergessen, dass die Mehreinnahmen mit gezielter Senkung der Vermögenssteuer auch wieder zurückgegeben werden, so beschlossen vom Volk am 18. Mai 2025. Auch das war der Wille des Parlaments und des Volks.
Tatsache ist, dass seit 1998 keine Neubewertung der Liegenschaften mehr vorgenommen wurde. Dies war ja eigentlich zum Vorteil aller Hauseigentümer/innen. Das war offenbar der politische akzeptierte Konsens schon vor unserer Zeit – wir und der Regierungsrat haben gehandelt, als wir das Gerichtsurteil umsetzen mussten und sind nun auch bei den Liegenschaftswerten wieder bundesrechtskonform.
Meine Damen und Herren nochmals kurz die Historie des Ganzen.
Im September 2020: Das Verwaltungsgerichtsurteil, welches uns gezwungen hat, den Eigenmietwert anzupassen.
2021-2024: Gesetzgebungsverfahren für das neue rechtskonforme Gesetz Schätzungswesen, welches seit dem 1.1.2025 in Kraft ist.
Damals haben wir uns eingesetzt, dass wir nur das Minimum machen, nämlich nur 62%. Somit waren wir auf der sicheren Seite, waren wieder gesetzeskonform und auch nicht mehr bundesrechtswidrig. In Zürich gilt ein Eigenmietwert, der teilweise bis zu 70% beträgt, also um einiges höher als wir im Kanton Aargau.
Mit der Annahme dieses Postulates kehren wir zurück in den Zustand der Gesetzeswidrigkeit und verstossen gegen geltendes Bundesrecht. Das ist eine Tatsache, die es zu akzeptieren gilt. Wir können also nicht zurück, auch nicht als Übergang. Man kann auch nicht als Übergang gesetzeswidrig sein, wobei das Bundesgesetz massgebend ist. Es gilt, was rechtens ist, was wir im März 2024 beschlossen haben, und was seit 1.1.25 auch angewendet werden muss.
95 % haben keine Einsprache gegen die Schätzungsverfügungen gemacht. Offenbar konnten rund 235’000 Empfängerinnen und Empfänger die Schätzungsverfügungen nachvollziehen und nur gerade rund 12’000 haben Einsprache erhoben. Jetzt alles nochmals neu starten, nur um die Bürokratie zu beschäftigen, wie das die FDP will, und somit bei allen Hauseigentümern Rechtsunsicherheit zu erzeugen, das kann es ja nicht sein.
Lehnen sie das Postulat ab, mit welchem wir als Grosser Rat den Regierungsrat beauftragen würden, einen rechtswidrigen Zustand zu schaffen. Dieser wird mit Sicherheit durch den Mieterverband wieder mit einem Normkontrollverfahren angefochten. Voraussichtliches Resultat: Das Verwaltungs-gericht wird dann wieder zum gleichen Entscheid kommen. Es wird womöglich einen Durchgriff machen und den Regierungsrat direkt anweisen, womöglich unter Aushebelung des Grossen Rates, sich hier rechtskonform zu verhalten.
Mögliches Resultat für die Eigenheimbesitzer, dass Sie rückwirkend die ganzen nun aufgelaufenen Beträge in kurzer Zeit berappen müssen. Wollen wir dieses Risiko eingehen? Nein, meine Damen und Herren, Die Mitte nicht.
Das gesetzgeberische Desaster, das wir hier verursachen, kann jetzt noch vermieden werden. Folgen sie dem Regierungsrat. Er will sich rechtskonform verhalten, tun wir dies auch. Dies sind wir uns als gewählte Grossrätinnen und Grossräte schuldig und auch dem Volk gegenüber. Gesetze sind einzuhalten.
