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Vermögensdelikte durch Personen aus dem Asylbereich

25. August 2026

Interpellation betreffend begangene Vermögensdelikte durch Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau, vom 25. August 2026 der Mitte Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach)

Text:
Vermögensdelikte wie Diebstahl oder Raub werden auch im Kanton Aargau im Zusammenhang mit dem Asylbereich (Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen) zunehmend diskutiert. In der Öffentlichkeit besteht ein breites Interesse daran zu erfahren, wie häufig solche Straftaten vorkommen und welche Rolle Personen aus dem Asylbereich dabei spielen. Umso mehr ist es angezeigt, die Situation differenziert zu betrachten und sich auf verlässliche und aussagekräftige Daten zu schützen.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welcher Anteil dieser Vermögensdelikte wird von Personen aus dem Asylbereich (Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie abgewiesene Asylsuchende) begangen?
  2. Bestehen Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb des Asylbereichs (z. B. hinsichtlich Herkunft, Aufenthaltsstatus, Alter oder Geschlecht)?
  3. Welche Arten von Vermögensdelikten werden im Kanton Aargau im Asylbereich am häufigsten festgestellt (z. B. Ladendiebstahl, Einbruch, Taschendiebstahl oder Raub)?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zu den Ursachen solcher Straftaten im Asylbereich vor, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsmöglichkeiten, Integration oder Lebensbedingungen?
  5. Inwiefern konzentrieren sich diese Delikte auf eine kleine Gruppe von Mehrfachtätern (sogenannte Intensivtäter) oder regional und überregional agierende kriminelle Netz werke?
  6. Welche Massnahmen bestehen im Kanton Aargau bereits zur Prävention von Vermögensdelikten im Asylbereich?
  7. Welche zusätzlichen Massnahmen prüft der Regierungsrat zur Reduktion solcher Delikte (z. B. im Bereich Integration, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Zusammenarbeit zwischen den Behörden)?
  8. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Migrationsbehörden in diesem Bereich, auch über die Kantonsgrenzen hinaus?
  9. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Migrationsbehörden in diesem Bereich, auch über die Landesgrenzen hinaus?
  10. Welche Schritte erfolgen im Kanton Aargau nach einer von Personen aus dem Asylbereich begangenen Straftat (insbesondere hinsichtlich strafrechtlicher Verfahren, ausländerrechtlicher Massnahmen sowie der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden)?
  11. Welche Möglichkeiten stehen der Aargauer Polizei zur Prävention und Bekämpfung von Vermögensdelikten im Asylbereich zur Verfügung (z. B. Präventionsmassnahmen, Kontrollen und Zusammenarbeit mit anderen Behörden), und über welche personellen sowie organisatorischen Ressourcen verfügt sie in diesem Bereich? Erachtet der Regierungsrat diese Ressourcen als ausreichend?
  12. Welche Massnahmen stehen dem Kanton Aargau zur Verfügung, um bei straffällig gewordenen Personen aus dem Asylbereich konsequent ausländerrechtliche Massnahmen (z. B. Wegweisungen oder Ausschaffungen) umzusetzen, und wo sieht der Regierungsrat dabei allfällige Herausforderungen?

Medienmitteilung

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