Verkehrsplanung 2045 – mögliche Auswirkungen auf die Mobilitätsplanung im Kanton Aargau
23. Oktober 2025
Postulat der Fraktionen FDP (Sprecher Stefan Huwyler, Muri), SVP, Mitte und EVP vom 21. Oktober 2025 betreffend Expertenbericht der ETH Zürich (Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme (IVT)) in Sachen Verkehrsplanung 2045 zu Handen des Bundesamtes für Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dessen mögliche Auswirkungen auf die Mobilitätsplanung im Kanton Aargau
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Bericht zu unterbreiten, welche Auswirkungen sich bei einer Umsetzung der aus dem Expertenbericht der ETH Zürich («Verkehr 2045») hervorgehenden Empfehlungen für die Mobilitätsprojekte im Kanton Aargau ergeben würden. Die
Auslegeordnung hat sowohl die Nationalstrassen- als auch die Bahnprojekte zu berücksichtigen und diese in Zusammenhang mit früheren Verkehrsstrategien und Berichten des Bundes (UVEK, ASTRA, BAV) zu stellen. Im Bericht soll aufgezeigt werden, welche strategischen Prioritäten für den Kanton Aargau gesetzt werden müssen, wie die Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen und dem Bund zu intensivieren ist, und welche politischen und planerischen Schritte notwendig sind, damit der Kanton seine Anliegen wirkungsvoll einbringen kann.
Begründung:
Die ETH Zürich hat im Auftrag des UVEK den Expertenbericht «Verkehr 2045» erstellt. Der Bericht analysiert und priorisiert schweizweite Projekte aus den strategischen Entwicklungsprogrammen STEP Strasse und Schiene sowie aus dem 5. Agglomerationsprogramm (2025–2045). Ziel war, die bestehenden Planungen zu konsolidieren, zu priorisieren und regionale Gesamtpakete zu bilden. Aus Sicht der Postulanten erfüllt der Bericht diese Zielsetzung nur teilweise. Die Methodik und die daraus resultierenden Priorisierungen führen zu erheblichen Fragen – insbesondere für den Kanton
Aargau als zentrale Transit-, Wohn- und Wirtschaftsregion im Schweizer Mittelland.
A1 und Nationalstrassen
Der im Bericht vorgesehene Aufschub des A1-Ausbaus zwischen Aarau Ost und Birrfeld auf frühestens nach 2045 ist aus Sicht des Kantons Aargau nicht nachvollziehbar. Die A1 ist nicht nur die Hauptverkehrsachse des Aargaus, sondern eine der zentralen Lebensadern des nationalen Verkehrsnetzes. Die Stau- und Unfallstatistik auf diesem Abschnitt zeigt seit Jahren Handlungsbedarf. Eine Verzögerung gefährdet die Verkehrssicherheit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Standortattraktivität im ganzen Mittelland. Zudem widerspricht die Rückstufung den bisherigen Planungsgrundlagen und Zielsetzungen des Bundes (STEP Nationalstrassen, Ausbauschritt 2023).
Der Regierungsrat soll darlegen, welche politischen und planerischen Schritte er unternimmt, um die Bedeutung des A1-Ausbaus auf nationaler Ebene einzubringen und zu wahren.
ÖV und Bahnprojekte
Gleichzeitig müssen die im ETH-Bericht enthaltenen Bahnprojekte für den Aargau sorgfältig geprüft werden. Der Kanton ist ein zentrales Bindeglied zwischen Zürich, Basel, Luzern und Bern – die Ent-wicklung der Bahnkapazitäten und Knotenpunkte (insbesondere Lenzburg, Aarau, Baden) ist entscheidend für die Zukunft der Pendlerströme. Der Bericht legt zwar eine Stärkung des Bahnverkehrs nahe, lässt aber offen, wie Engpässe im Mittelland konkret gelöst und welche Prioritäten innerhalb des STEP Schiene tatsächlich gesetzt werden sollen. Der Regierungsrat soll aufzeigen,
- welche Projekte aus Aargauer Sicht im Schienenbereich höchste Priorität haben (z. B. Knoten Lenzburg/Aarau, Angebotsausbau auf den Ost–West-Korridoren, S-Bahn-Integration),
- welche zeitlichen Horizonte realistisch sind, und
- wie der Kanton Aargau in der nationalen Verkehrsplanung (UVEK, BAV) stärker eingebunden werden kann.
