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Verbindlichen Voraussetzungen für die Verleihung von Professorentiteln, zur Stärkung der Profile der Hochschultypen

18. September 2018

Postulat von Alfons Paul Kaufmann, Wallbach, CVP, Jürg Baur, Brugg, CVP, vom 18. September 2018, betreffs verbindlichen Voraussetzungen für die Verleihung von Professorentiteln, zur Stärkung der Profile der Hochschultypen

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Kriterien für die Verleihung von Professorentiteln an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zu überarbeiten. Entweder soll die Titelbezeichnung künftig mit «Professor FH» oder «Professor FHNW» konkretisiert werden oder aber die Verleihung des Professorentitels soll an verbindlichere Qualifikationen geknüpft werden.

Begründung:
Das Bundesparlament hat bei der Beratung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes aus föderalen Überlegungen darauf verzichtet, die Vergabe von akademischen Titeln im Bundesrecht einheitlich zu regeln. Die Voraussetzungen für die Verleihung (und des Entzugs) des Professorentitels sind damit in den kantonalen Hochschulgesetzen und in den jeweiligen Hochschulreglementen zu erlassen.

Die Voraussetzungen zur Erlangung sowie die Art und Weise der Verleihung des Professorentitels an einer Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sind nicht vergleichbar mit jenen an einer Universität. Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen erteilen Professorentitel an ihre eigenen Dozierenden. Mehrjährige Berufserfahrungen und die praxisorientierte Lehre werden dabei zu Recht viel stärker gewichtet als die wissenschaftlichen Qualitätsvoraussetzungen. An der Universität erfolgt die Verleihung des Professorentitels im Rahmen der Berufung einer (in der Regel) externen Person zum ordentlichen Professor bzw. zur ordentlichen Professorin. Voraussetzung für die Berufung sind ein Hochschulabschluss, ein Doktorat und eine Habilitation.

Das unterschiedliche Profil von Fachhochschul- und Universitätsdozenten soll auch beim Professorentitel zum Ausdruck gebracht werden. Der Regierungsrat wird daher beauftragt, die Titelbezeichnung mit «Professor FH» oder «Professor FHNW» zu konkretisieren oder die Verleihung eines Professorentitels an der Fachhochschule Nordwestschweiz an verbindlichere Qualifikationen zu knüpfen.

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