Unterstützung von Arbeitgebenden bei der Anstellung von Personen mit Fluchthintergrund
25. August 2026
Interpellation betreffend der Unterstützung von Arbeitgebenden bei der Anstellung von Personen mit Fluchthintergrund im Kanton Aargau, vom 25. August 2026 der Mitte Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach)
Text:
Der Kanton Aargau ist darauf angewiesen, dass erwerbsfähige Personen rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Gleichzeitig verfügen viele Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen über das entsprechende Potenzial für eine Erwerbstätigkeit, benötigen jedoch bei der Anstellung durch Arbeitgebende mitunter zusätzliche Unterstützung.
Arbeitgebende leisten mit der Einarbeitung und Beschäftigung dieser Personen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Integration. Damit diese Bereitschaft nicht an administrativen Hürden, unklaren Zuständigkeiten, mangelnder Information oder unzureichender Entschädigung scheitert, braucht es transparente und praxistaugliche Rahmenbedingungen.
Die Integration in den Arbeitsmarkt ist ein zentraler Faktor für Eigenständigkeit, soziale Integration und die Entlastung öffentlicher Systeme. Arbeitgebende, die Personen mit Fluchthintergrund anstellen, übernehmen dabei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über die nötigen Ressourcen, um Bewilligungsverfahren, Fördergesuche oder Einarbeitungsfragen eigenständig zu bewältigen.
Es ist deshalb von Interesse zu erfahren, wie der Kanton Aargau die Arbeitgebenden heute konkret unterstützt, wie bekannt und praxistauglich die bestehenden Instrumente sind und wo allenfalls Verbesserungsbedarf besteht.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie unterstützt der Kanton Aargau Arbeitgebende bei der Anstellung von Asylsuchen- den, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen?
- Welche Informations- und Beratungsangebote stellt der Kanton Aargau den Arbeitgebenden zur Verfügung, damit diese über Bewilligungsverfahren, Meldepflichten, Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen ausreichend informiert sind?
- Welche Rolle spielen Vermittlungsstellen, Job-Coaching, Integrationsbegleitung oder externe Fachstellen bei der Unterstützung von Arbeitgebenden, und wie werden diese Angebote kantonal koordiniert und finanziert?
- Welche administrativen Schritte müssen Arbeitgebende im Kanton Aargau bei der Anstellung von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen durchlaufen?
- Welche finanziellen Leistungen oder Entschädigungen stehen Arbeitgebenden im Kanton Aargau im Zusammenhang mit der Anstellung und Einarbeitung dieser Personen grundsätzlich zur Verfügung, und nach welchen Kriterien werden sie gewährt?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Zusprechung von Unterstützungsleistungen bei ausserordentlichem Einarbeitungsbedarf, und welche zusätzlichen Nachweise müssen Arbeitgebende erbringen?
- Wie hoch sind im Kanton Aargau die durchschnittlich ausgerichteten sowie die maximal möglichen Einarbeitungszuschüsse, und in wie vielen Fällen wurden solche Leistungen in den letzten drei Jahren ausgerichtet?
- In welchen Punkten sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf?
