Systematischer Entzug des Bürgerrechts von Gefolgsleuten des «Islamischen Staates» und anderen entsprechend gefährlichen Kriminellen
25. August 2026
Motion betreffend systematischer Entzug des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Gefolgsleuten des «Islamischen Staates» und anderen entsprechend gefährlichen Kriminellen vom 25. August 2026 der Fraktion Die Mitte (Sprecher Harry Lütolf, Wohlen)
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich bei allen im Kanton Aargau wohnhaften oder beheimateten rechtskräftig verurteilten Gefolgsleuten des «Islamischen Staates» und anderen entsprechend gefährlichen Kriminellen für den Entzug deren Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht einzusetzen.
Begründung:
Am 11. August 2026 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts einen im Kanton Aargau wohnhaften 19-jährigen schweizerisch-türkischen Doppelbürger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt (gegen das Urteil kann bzw. konnte noch Berufung eingelegt werden). Die besag-te Strafkammer erachtet es als erwiesen, dass dieser 19-Jährige die terroristische Organisation «Islamischer Staat» (nachfolgend «IS») unterstützt und unter anderem strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord getroffen hat.
Solche unbelehrbaren IS-Anhänger haben sich von unserer Gesellschaft definitiv verabschiedet und haben in der Schweiz nichts mehr verloren. Von solchen Leuten wird immer eine latente ernsthafte Gefahr für unsere Einwohnerinnen und Einwohner ausgehen. Unabhängig vom Strafrecht hält das Ge-setz für solche brandgefährlichen Kriminellen eine Spezialbestimmung parat, welche leider nur selten angewendet wird. In Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) steht: «Das SEM [Staatssekretariat für Migration] kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn ihr oder sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.»
Darauf wird mit der vorliegenden Motion abgezielt. Der Regierungsrat soll sich konsequent und systematisch bei allen im Kanton Aargau wohnhaften oder beheimateten rechtskräftig verurteilten Gefolgsleuten des IS, aber auch bei anderen entsprechend gefährlichen Kriminellen, für den Entzug deren Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht einsetzen. Der Regierungsrat bzw. die zuständige Verwaltungsstelle soll demnach in solchen Fällen als Heimatkanton beim SEM vorstellig werden und den Entzug der Bürgerrechte einverlangen. Wenn die genannten Kriminellen «nur» im Kanton Aargau wohnen, soll der Regierungsrat mit dem Heimatkanton Kontakt aufnehmen, um diesen zu einer entsprechenden Kontaktaufnahme mit dem SEM zu bewegen.
Man darf sich von einem solchen Vorgehen eine Signalwirkung erhoffen. Selbstredend soll dieser Massnahme ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung und wenn nötig eine Ausschaffung folgen.
