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Solidarität mit den Gemeinden

15. November 2021

Die Gemeinden brauchen Planungssicherheit. Deshalb sollen die durch die Revision des Steuergesetzes zu Beginn entstehendenSteuerausfälle kompensiert werden. Der von der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vorgeschlagenen Ergänzungsantrag wird die Mitte-Fraktion vollumfänglich unterstützen.

Die Mitte Aargau hat den Vorschlag des Regierungsrats befürwortet, den Gemeinden die mutmasslich zu Beginn entstehenden Steuerausfälle aufgrund der Steuergesetzrevision während einem Zeitraum von vier Jahren abzufedern. Dies geschieht durch einen Steuerfussabtausch und neu im 2022 durch eine zusätzliche, einmalige Kompensationszahlung von 10 Millionen an die Gemeinden. Die Mitte ist überzeugt, dass es diese Solidarität mit den Gemeinden braucht.

Die Mitte-Fraktion wird daher den nun von der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vorgeschlagenen Ergänzungsantrag vollumfänglich unterstützen. Dieser sieht vor, dass der Kanton den Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2025 einen pro Jahr zu berechnenden Ausgleichsbetrag von maximal 10 Millionen leistet, falls die gemäss der Bestimmung massgebenden Steuereinnahmen aller Gemeinden des betreffenden Jahres gesamthaft tiefer ausfallen sollten als im Vorjahr. Die konkrete Ausgleichszahlung an die Gemeinden soll im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl erfolgen.

Die zusätzliche finanzielle Absicherung der Gemeinden ist uns ein grosses Anliegen. Wir sind froh, dass sich die Kommission VWA grossmehrheitlich für die Lösung mit allfälligen gesamtheitlichen Ausgleichszahlungen an die Gemeinden ausgesprochen hat und werden uns mit Vehemenz dafür einsetzen. Wir glauben aber, dass die Prognosen des Regierungsrats realistisch sind und somit diese Rückversicherung wohl nicht benötigt wird.
Alfons Paul Kaufmann
Grossrat, Fraktionspräsident, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Bezirk Rheinfelden, Vizepräsident | Die Mitte Aargau

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