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Schlichtungsbehörden und Gerichte stärken

12. Juni 2026

Die Mitte Aargau begrüsst die vorgeschlagene Erweiterung der bewilligbaren Ausnahmemöglichkeiten von der Wohnsitzpflicht bei den Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht. Der Regierungsrat setzt damit den Vorschlag der vom Grossen Rat überwiesenen Motion 24.172 von Karin Koch Wick, Co-Präsidentin Die Mitte Aargau, um. Auch die weiteren Flexibilisierungen bezüglich Altersgrenze der Richterinnen und Richter sowie die Erweiterung der Stellvertretungsregelungen heisst Die Mitte im Grundsatz gut.

Die Mitte will die Schlichtungsbehörden stärken; diese leisten einen niederschwelligen und unverzichtbaren Beitrag zur Befriedung der Gesellschaft und Entlastung der Gerichte. Um die an der Zahl und an Komplexität stetig zunehmenden Fälle erfolgreich erledigen zu können, müssen den Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht qualifizierte Fachpersonen aus dem Immobilienbereich zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit, ausnahmsweise und auf Bewilligung hin von der kantonalen Wohnsitzpflicht abzusehen, entspricht einem dringenden Bedürfnis und verhindert in der Praxis, dass dem Kanton Aargau erfahrene und kompetente Fachpersonen verloren gehen.
Karin Koch Wick
Co-Präsidentin | Die Mitte Aargau, Grossrätin, Mitglied Fraktionsvorstand, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau | Ressorts Nachfolgeplanung, Vereinigungen, Wahlen und Abstimmungen, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Co-Präsidentin | Die Mitte Bezirk Bremgarten

Die vorliegende Massnahme ergänzt zudem auch das – ebenfalls durch Koch Wick mit dem Postulat 22.309 zur Stärkung des Friedensrichterwesens – beim Regierungsrat und der Justizleitung deponierte Anliegen, die den Gerichten vorgelagerten, bürgernahen Schlichtungsstellen generell zu stärken.

Die vorgeschlagenen Flexibilisierungen der Altersgrenze für Richterinnen und Richter trägt dem demografischen Wandel angemessen Rechnung. Der Kanton Aargau orientiert sich hier an den bereits geltenden Bestimmungen auf Stufe Bundesgericht. Es ist davon auszugehen, dass je länger je mehr Kantone gleichziehen werden. Es steht dem Aargau gut an, hier vorauszugehen.

Die ausnahmsweise Verlagerung einzelner Fälle in andere Bezirke, erachtet Die Mitte als ein geeignetes, pragmatisches und niederschwelliges Instrument, auf kurzfristige, nicht anderweitig vermeidbare Überlastungssituation einzelner Bezirksgerichte zu reagieren.

Wichtig für Die Mitte ist jedoch, dass entsprechende Massnahmen längerfristig die Ausnahme bleiben und nicht zur dauernden «Symptombekämpfung» grundlegender Überlastungsproblematiken umfunktioniert werden.
Karin Koch Wick
Co-Präsidentin | Die Mitte Aargau, Grossrätin, Mitglied Fraktionsvorstand, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau | Ressorts Nachfolgeplanung, Vereinigungen, Wahlen und Abstimmungen, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Co-Präsidentin | Die Mitte Bezirk Bremgarten

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