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Neues Verkehrssteuergesetz überzeugt nur teilweise

3. Februar 2023

Die Mitte Aargau begrüsst die im neuen Verkehrssteuergesetz angestrebte Ertragsneutralität der Revision, die technologieneutrale Bemessungsgrundlage für die Umsetzung einer neuen Verkehrssteuer sowie die geschaffene Möglichkeit, zukünftig unter gewissen Voraussetzungen die Verkehrssteuer durch den Grossen Rat anpassen zu können. Nicht einverstanden ist die Mitte mit der Umsetzung der Ziele Klimapolitik und der Dekarbonisierung.

Die im heute vorgestellten neuen Verkehrssteuergesetz angedachten Bestrebungen zur Ertragsneutralität der Revision sowie die technologieneutrale Bemessungsgrundlage (je 50 % Gewicht und Leistung) für die Umsetzung einer neuen Verkehrssteuer begrüsst Die Mitte Aargau.

So lassen sich auch zukünftige neue Antriebstechnologien gut taxieren. Das neue System erachtet Die Mitte als transparent und mit vernünftigem administrativem Aufwand umsetzbar.

Die Mitte Aargau befürwortet zudem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat unter gewissen Voraussetzungen (Veränderung Landesindex über 5 % und/oder Bestand Strassenrechnung) Anpassungen der Verkehrssteuer vornehmen kann.

Nicht einverstanden ist Die Mitte Aargau damit, wie mit dem neuen Modell die Ziele der Klimapolitik und der Dekarbonisierung umgesetzt werden sollen.

Ein Rabattsystem zur Förderung klimafreundlicher Technologien, das nach sechs Jahren ausläuft, ist nicht nachhaltig. Zu begrüssen wäre ein permanent höherer Abzug als der vorgesehene für klimafreundliche Fahrzeuge bei gleichzeitiger leichter Anhebung der Grundtarife. So wäre die Ertragsneutralität weiter gesichert. Wenn sich im Laufe der Zeit die Anzahl der Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebssystemen erhöht (was wahrscheinlich ist), kann der Grosse Rat eine Justierung des Grundtarifs vornehmen.
Alfons Paul Kaufmann
Grossrat, Fraktionspräsident, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Bezirk Rheinfelden, Vizepräsident | Die Mitte Aargau

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