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Motion betreffend Verbesserung der Erfolgsquote in der Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ

23. Juni 2026

Motion betreffend Verbesserung der Erfolgsquote in der Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ nach Art. 32 BBV, vom 23. Juni 2026, von Edith Saner, Die Mitte, Birmenstorf (Sprecherin), Severine Jegge, Die Mitte, Oberrohrdorf, Martin Bossert, EDU, Rothrist, Alain Burger, SP, Wettingen, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Kurt Gerhard, SVP, Brittnau, Markus Lang, GLP, Brugg, Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, Ruth Müri, Grüne, Baden

Antrag
Der Regierungsrat wird gestützt auf die Erkenntnisse aus der Beantwortung der Interpellation 25.363 betreffend tiefe Bestehensquote im Qualifikationsverfahren Fachpersonen Gesundheit (FaGe) EFZ im Bereich der Nachholbildung nach Art. 32 BBV beauftragt, dem Grossen Rat geeignete Massnahmen zu unterbreiten, um die Erfolgsquote in der Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ im Kanton Aargau zu verbessern.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen und Massnahmen zu unterbreiten:

  1. Entwicklung und Umsetzung strukturierter, auf Erwachsene ausgerichteter Vorbereitungskurse auf das Qualifikationsverfahren, allenfalls in Zusammenarbeit mit der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG (OdA GS Aargau AG) und Einbezug der Lehrbetriebe.
  2. Vorschlag für geeignete Instrumente zur besseren Einschätzung der Erfolgschancen zu Beginn der Ausbildung (z. B. Standort- oder Eignungsabklärungen, sowie Prüfung der Sprachkompetenz, die vor Schulstart nachgeprüft werden).
  3. Einführung geeigneter Instrumente zur frühzeitigen Standortbestimmung während der Ausbildungsphase, um Unterstützungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.
  4. Stärkung von Lern- und Prüfungskompetenzen sowie gezielte Unterstützungsangebote für Kandidatinnen und Kandidaten der Nachholbildung.
  5. Möglichkeiten der besseren Berücksichtigung betrieblicher bzw. praktischer Kompetenzen im Rahmen der bestehenden Vorgaben.
  6. Möglichkeiten der organisatorischen Umsetzung sowie der Finanzierung entsprechender Unterstützungsangebote.
  7. Möglichkeiten der Information und Sensibilisierung, um die Anzahl Interessierter zur Nachholbildung zu erhöhen.
  8. Transparenz in Bezug der Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG (OdA GS Aargau), dem Departement Bildung, Kultur und Sport, den Berufsfachschulen, der Betriebe und der Berufsberatung ask!.

Begründung
Mit der Interpellation 25.363 betreffend tiefe Bestehensquote im Qualifikationsverfahren Fachpersonen Gesundheit (FaGe) EFZ im Bereich der Nachholbildung nach Art. 32 BBV wurde die Situation der Nachholbildung im Kanton Aargau vertieft analysiert und sehr gut dargestellt.

Die Beantwortung des Regierungsrates zeigt, dass die Erfolgsquote im Qualifikationsverfahren der Nachholbildung deutlich unter jener der regulären beruflichen Grundbildung liegt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass insbesondere bei der Vorbereitung auf die Berufskenntnisprüfung, bei Lern- und Prüfungskompetenzen sowie bei der strukturierten Begleitung der Kandidierenden während der Ausbildungsphase Optimierungspotenzial besteht. Im interkantonalen Vergleich zeigt sich, dass andere Kantone häufig über klar strukturierte und auf Erwachsene ausgerichtete Ausbildungs-und Vorbereitungskonzepte verfügen.

Die Nachholbildung nach Art. 32 BBV stellt ein wichtiges Instrument dar, um Erwachsenen mit Berufserfahrung einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen zu leisten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, gestützt auf die Erkenntnisse aus der Interpellation 25.363 gezielt Massnahmen zur Verbesserung der Erfolgsquote vorzulegen und die bestehenden Strukturen der Nachholbildung weiterzuentwickeln. Eine Verbesserung der Erfolgsquote würde nicht nur den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten zugutekommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von qualifiziertem Fachpersonal im Gesundheitswesen leisten.

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