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Langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens

25. August 2026

Interpellation betreffend langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens vom 25. August 2026 der Mitte Aargau (Sprecherin Monika Baumgartner, Tegerfelden)

Text und Begründung:
Im Zusammenhang mit der Präsentation des Aufgaben- und Finanzplans 2027–2030 weist der Regierungsrat darauf hin, dass insbesondere im Gesundheitswesen mit stark steigenden Kosten zu rechnen ist. Diese Entwicklung hängt gemäss Regierungsrat massgeblich mit dem Bevölkerungswachstum, den Tarifentwicklungen im Gesundheitswesen sowie mit Vorgaben auf Bundesebene zusammen.
Die Gesundheitsversorgung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe. Gleichzeitig steigen die damit verbundenen Ausgaben seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen deutlich an. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Werden die entsprechenden Mehrbelastungen dauerhaft über den all-gemeinen Staatshaushalt finanziert, schränkt dies den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Kantons zunehmend ein. Bei rigorosen Sparübungen besteht die Gefahr, dass die Qualität und die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Fraktion Die Mitte erwartet deshalb eine grundsätzliche und langfristig ausgerichtete Auseinandersetzung mit der künftigen Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung auch künftig sichergestellt werden kann. Neben Massnahmen zur Kostendämpfung sind deshalb ebenso Massnahmen zur Steigerung der Effizienz – namentlich der Abbau administrativer und bürokratischer Vorgaben – sowie Massnahmen zu prüfen, die es dem vorhandenen Gesundheitsfachpersonal ermöglichen, künftig mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen. Dabei ist transparent darzustellen, welche Ausgaben der Kanton selbst beeinflussen kann und welche Kostenentwicklung durch demografische Faktoren, bundesrechtliche Vorgaben, Tarife oder andere externe Faktoren bestimmt wird.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Mit welchem Wachstum der kantonalen Gesundheitsausgaben rechnet der Regierungsrat im AFP 2027–2030 sowie über einen längerfristigen Zeitraum von zehn Jahren? Wie entwickeln sich dabei insbesondere die Spitalfinanzierung, die Prämienverbilligungen, die Ergänzungsleistungen, die Pflegefinanzierung (Pflegeheime und Spitex-Organisationen) und weitere bedeutende Ausgabenbereiche?
  2. Welcher Anteil des erwarteten Kostenwachstums ist auf das Bevölkerungswachstum und die demografische Entwicklung, welcher auf Tarifentwicklungen, Mengen- beziehungsweise Leistungsausweitungen und welcher auf Vorgaben des Bundes oder des Kantons zurückzuführen?
  3. Welche Teile der kantonalen Gesundheitsausgaben beziehungsweise ihres Wachstums kann der Kanton unmittelbar, mittelbar oder praktisch nicht beeinflussen? Nach welchen Kriterien nimmt der Regierungsrat diese Abgrenzung vor? Wie werden die verschiedenen Ebenen (z.B. Gemeinden) einbezogen?
  4. Verfügt der Regierungsrat über eine strategische Gesamtvorstellung, wie die Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau künftig ausgestaltet sein soll – insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Organisation der Leistungen sowie des Zusammenspiels von stationären und ambulanten Angeboten? Mit welcher Strategie will er diese Versorgung mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen sicherstellen?
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat insbesondere bei der Versorgungsplanung, der Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen, der Koordination der Leistungserbringer, der Prävention, der Digitalisierung (inkl. Einsatz von KI) sowie der interkantonalen Zusammenarbeit?
  6. Welche konkreten Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern, namentlich durch den Abbau von administrativem und bürokratischem Aufwand für Leistungserbringer? Welches Entlastungspotenzial für das Fachpersonal und welche Auswirkungen auf die Versorgung erwartet er von solchen Massnahmen?
  7. Mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat dazu beitragen, dass das vorhandene Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Patientinnen und Patienten versorgen kann, beispielsweise durch Skill- und Grademix, Aus- und Weiterbildung, Aufgabenteilung, Digitalisierung oder verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit?
  8. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat auf Bundesebene beziehungsweise im Rahmen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, um kostentreibende Fehl-anreize und neue finanzielle Belastungen der Kantone zu begrenzen?
  9. Hält der Regierungsrat angesichts des anhaltenden Kostenwachstums und der Einführung von EFAS eine einheitliche Finanzierung und Steuerung der Pflegeversorgung durch den Kanton für notwendig oder prüfenswert? Welche Modelle wären aus seiner Sicht grundsätzlich denkbar?
  10. Was unternimmt der Regierungsrat, um mit den Gemeinden in einen konstruktiven Dialog in Bezug auf die Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung zu kommen? Wie werden die Gemeinden auf die kommenden Herausforderungen in den Bereichen Altersversorgung unterstützt und begleitet?
  11. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass die steigenden Gesundheitsausgaben nicht zu ei-nem schleichenden Leistungsabbau in den Bereichen Bildung, Sicherheit, soziale Angebote, Infrastruktur, öffentlicher Verkehr oder Umweltschutz führen?
  12. Könnte namentlich eine Sonderfinanzierung beziehungsweise ein gesondertes Finanzierungs-instrument geprüft werden, das sich – soweit sachlich und rechtlich übertragbar – an früheren Lösungen für ausserordentliche Belastungen wie der Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse oder der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken orientiert? Welche Vor- und Nachteile sowie finanz- und verfassungsrechtlichen Grenzen sieht der Regierungsrat bei einer solchen Lösung, insbesondere angesichts des wiederkehrenden Charakters der Gesundheitskosten?

Begründung
Ein qualitativ gutes, zugängliches und finanzierbares Gesundheitswesen ist für die Bevölkerung und den Standortkanton Aargau von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig darf dessen Finanzierung nicht dazu führen, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum des Kantons kontinuierlich abnimmt und andere zentrale Staatsaufgaben auf der Strecke bleiben.

Die Fraktion Die Mitte anerkennt, dass wesentliche Kostentreiber ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Kantons liegen. Gerade deshalb braucht es eine transparente Unterscheidung zwischen beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Ausgaben sowie eine vorausschauende Darstellung der langfristigen finanziellen Folgen.

Punktuelle Sparmassnahmen oder die wiederkehrende Deckung von Mehrausgaben über den allgemeinen Haushalt reichen angesichts der erwarteten Entwicklung nicht aus. Gefordert ist eine strategische Gesamtsicht, die aufzeigt, welche Versorgung (ohne die verschiedenen Regionen zu vergessen) der Kanton Aargau seiner Bevölkerung künftig bieten will, wie die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen dafür wirksam eingesetzt werden können und welche Effizienzpotenziale – namentlich durch den Abbau unnötiger Bürokratie – dabei erschlossen werden können. Versorgungssicherung, Effizienzsteigerung und eine generationengerechte Finanzierung sind dabei als zusammenhängende Aufgaben zu verstehen, nicht als Gegensatz.

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