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Kein Windpark auf dem Lindenberg, was bedeutet dies für die Energiezukunft

16. Dezember 2025

Interpellation: Franziska Stenico-Goldschmid, Beinwil (Freiamt), Mitte, vom 16.12.2025, bezüglich kein Windpark auf dem Lindenberg, was bedeutet dies für die Energiezukunft des Kanton Aargau.

Text und Begründung:
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Beinwil (Freiamt) hat am 29. Oktober 2025 die Schaffung einer Spezialzone für Windenergieanlagen auf dem Lindenberg abgelehnt. Damit ist das Projekt „Windpark Lindenberg“ gescheitert, ein Vorhaben, das über 15 Jahre entwickelt wurde und jährlich rund 25 Gigawattstunden Strom hätte liefern können. Die Windenergieanlagen hätten insbesondere im Winterhalbjahr zur Versorgungssicherheit beigetragen, wenn die Schweiz auf Stromimporte angewiesen ist. Der Entscheid des Beinwiler Stimmvolkes ist zu respektieren und Ausdruck gelebter Demokratie. Gleichzeitig wirft er Fragen zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie Aargau auf, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Dekarbonisierung und den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Windpark Lindenberg wäre der erste seiner Art im Kanton gewesen und wurde im kantonalen Richtplan als potenzieller Standort geführt. Die Ablehnung des Windparks Lindenberg durch das kommunale Stimmvolk zeigt exemplarisch, wie komplex die Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene ist. Die kantonale Energiestrategie Aargau setzt auf einen Mix aus Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Windenergie. Der Wegfall eines zentralen Windenergieprojekts erfordert eine strategische Neubewertung und gegebenenfalls eine Umschichtung von Ressourcen und Prioritäten im Massnahmenplan. Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Kanton transparent darlegt, wie er auf solche Entwicklungen reagiert und seine energiepolitischen Ziele dennoch erreichen will.

Die Interpellantin bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet der Regierungsrat den Wegfall des Windparks Lindenberg im Kontext der kantonalen Energiestrategie und der Zielerreichung bis 2050?
  2. Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um die entfallene Stromproduktion von rund 25 GWh pro Jahr zu kompensieren?
  3. Gibt es alternative Standorte im Kanton Aargau, die nun prioritär geprüft oder vorgezogen werden sollen?
  4. Wie wird der Massnahmenplan zur Umsetzung der Energiestrategie angepasst, um auf lokale Widerstände und demokratische Entscheide wie in Beinwil zu reagieren?
  5. Welche Rolle misst der Regierungsrat der Windenergie künftig bei, angesichts der politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die Bevölkerung bei zukünftigen Energieprojekten frühzeitig, transparent und partizipativ eingebunden wird?
  7. Welche Alternativen zur Windenergie sieht der Regierungsrat als realistisch und zeitnah umsetzbar, um die Stromlücke zu schliessen?
  8. Wie wird sichergestellt, dass die kantonale Energiestrategie flexibel genug bleibt, um auf lokale Entscheide wie in Beinwil zu reagieren, ohne die Gesamtziele zu gefährden?

Ansprechperson

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