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Kanton Aargau muss verlässlicher Arbeitgeber sein

13. November 2020

Die CVP-Fraktion hat an der Sitzung vom 10. November 2020 einstimmig der vom Regierungsrat beantragten individuellen Anpassung der Löhne um 0.5% zugestimmt. Es ist der CVP in dieser schwierigen Wirtschaftslage klar, dass diese vermeintliche Lohnanpassung nicht einfach zu erklären ist. Der CVP ist es wichtig, dass der Kanton Aargau  ein verlässlicher Arbeitgeber ist, der sich an die geltenden Dekrete hält.

Bei der Anpassung der Lohnsumme um 0.5% handelt es sich um eine reine Lohnsystempflege gemäss dem gültigen Lohndekret und nicht um eine generelle Lohnerhöhung, dies gilt es zu respektieren. Einer generellen Lohnerhöhung könnte die CVP in der jetzigen Zeit auf keinen Fall zustimmen. Mit den 0.5% und dem Mutationseffekt von 0.4% (Differenz, welche jährlich entsteht, wenn ältere Mitarbeitende in Pension gehen und jüngere zu einem tieferen Lohn eingestellt werden) hat der Kanton Aargau 0.9% zur Verfügung um die vorgeschriebene Lohnsystempflege gemäss dem Art. 6 des Lohndekretes (LD), gemäss Botschaft Nr. 99.141 vom 19. Mai 1999 zum Lohndekret zu erfüllen. Diese besagen: „Es müsse durch eine angemessene Entschädigung eine Differenzierung zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Mitarbeitenden möglich sein. Erfüllte Leistungen müssen dazu führen, dass sich Mitarbeitende innerhalb des Lohnspektrums von 100-140% pro Lohnstufe nach oben bewegen. Die Finanzierung dieses Leistungslohnprinzips wird unter dem Begriff Lohnsystempflege zusammengefasst.“

Aus diesem Grund ist der Grosse Rat verpflichtet, für die prozentuale Erhöhung der Lohnsumme auch in finanziell schwierigen Zeiten im Rahmen des Voranschlages einen Betrag einzustellen, damit die Lohnsystempflege gemäss dem Lohndekret sichergestellt werden kann und es nicht, wie jetzt aktuell, nach einigen Jahren ohne Anpassung der Lohnsumme zu grossen Ungleichheiten kommt – wie beispielsweise bei den Löhnen der Lehrpersonen. Die CVP anerkennt die Grundlagen des Lohndekretes des Kantons Aargau und somit auch Massnahmen, welche die Lohnsystempflege unterstützen.

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