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Justizreform im Aargau: Die Mitte setzt auf bewährte Strukturen und höchste Qualität

29. Oktober 2026

Die Mitte Aargau spricht sich in der Anhörung zur Organisation der Staatsanwaltschaft klar für die Beibehaltung der seit 2011 etablierten Strukturen aus. Während die Partei punktuelle Optimierungen begrüsst, lehnt sie eine politische Instrumentalisierung der Ernennungen sowie eine Aufweichung der fachlichen Qualifikationen bei den Staatsanwälten entschieden ab.

Stabilität statt Experimente
Die Mitte Aargau hält an der bestehenden Organisation der Staatsanwaltschaften fest. Die seit 2011 eingeführte Struktur hat sich in der Praxis bewährt, was auch durch externe Berichte bestätigt wird. Die Partei spricht sich gegen eine weitere Zentralisierung aus. Eine Reduktion der regionalen Standorte würde nicht nur unnötige Transformationskosten verursachen, sondern auch die Nähe der Justiz zur Bevölkerung weiter verringern – ein Trend, der bereits durch die Abschaffung der Bezirksämter eingeleitet wurde.

Kein politisches Patronage-System: Wahl durch den Grossen Rat beibehalten
Ein zentraler Punkt ist die geplante Änderung des Wahlverfahrens. Die Mitte Aargau lehnt es entschieden ab, dass leitende Staatsanwälte künftig durch den Regierungsrat gewählt werden sollen.

Die Leitenden Staatsanwälte nehmen in den Regionen eine Schlüsselrolle ein, die in ihrer Bedeutung mit der von Bezirksgerichtspräsidien vergleichbar ist.
Karin Koch Wick
Co-Präsidentin | Die Mitte Aargau, Grossrätin, Mitglied Fraktionsvorstand, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau | Ressorts Nachfolgeplanung, Vereinigungen, Wahlen und Abstimmungen, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Co-Präsidentin | Die Mitte Bezirk Bremgarten

Um die demokratische Legitimation und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Wahl weiterhin durch die Legislative – den Grossen Rat – erfolgen. Die Mitte schlägt vor, das Verfahren im Grossen Rat zu professionalisieren und zu beschleunigen, anstatt es in die Hände der Exekutive zu legen, was die Intransparenz eher erhöhen würde.

Qualitätssicherung: Anwaltspatent als unverzichtbare Hürde
Ebenfalls kritisch sieht die Mitte Aargau die geplante Lockerung der Anstellungsvoraussetzungen. Insbesondere für leitende Staatsanwälte muss das Anwaltspatent zwingend beibehalten werden. Die Partei warnt vor einem Qualitätsverlust in der Strafverfolgung. Es wäre irreführend, wenn die Berufsbezeichnung ‚Anwalt‘ nicht mehr mit der tatsächlichen Qualifikation übereinstimmt. Zudem würde eine Aufweichung die Nachfolgeplanung für die Oberstaatsanwaltschaft massiv erschweren. Rekrutierungsprobleme müssten über funktionale Anpassungen gelöst werden, nicht über die Senkung fachlicher Standards.

Effizienz im Detail
In anderen Bereichen zeigt sich die Mitte Aargau erfreut: Die Anpassungen im Pikettdienst, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, sowie verschiedene prozessuale Optimierungen (z. B. im abgekürzten Verfahren oder bei den Meldepflichten) werden ausdrücklich begrüsst.

Vernehmlassungsantwort

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