Die Mitte Aargau unterstützt die Festsetzung der KVA Turgi im kantonalen Richtplan. Die Gesamterneuerung am bestehenden Standort ist für die langfristige Entsorgungssicherheit und den Ausbau der regionalen Wärmeversorgung von Bedeutung. Gleichzeitig verlangt die Mitte, dass vor einem definitiven Bauentscheid Kosten, Risiken und Umweltfolgen transparent und verbindlich geklärt sind.
Die bestehende KVA Turgi am Standort Laufäcker in Baden soll vollständig erneuert werden. Damit die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen geschaffen werden können, ist die Anlage im kantonalen Richtplan sowohl als Abfallanlage als auch als übrige Energieerzeugungsanlage festzusetzen. Der geplante Ausbau soll zudem die Wärmeleistung für die Fernwärmeversorgung von heute rund 20 MW auf etwa 40 bis 50 MW erhöhen.
Die Mitte Aargau unterstützt diese Richtplananpassung mit Vorbehalt. Für die Partei ist nachvollziehbar, dass die Gesamterneuerung am bestehenden Standort weiterverfolgt wird. Die KVA erfüllt eine wichtige Funktion für die Entsorgungssicherheit der angeschlossenen Gemeinden und verfügt gleichzeitig über erhebliches Potenzial für eine stärkere Nutzung der anfallenden Wärme.
Die Erneuerung der KVA Turgi ist für die Region ein wichtiges Infrastrukturprojekt. Wir wollen die Entsorgungssicherheit langfristig gewährleisten und gleichzeitig das grosse Potenzial der Fernwärme besser nutzen.
Mit der Zustimmung zur Richtplanfestsetzung verbindet die Mitte Aargau jedoch klare Erwartungen. Die Richtplananpassung schafft zunächst die räumliche Koordination und Planungssicherheit. Sie darf weder die Umweltverträglichkeitsprüfung noch die erforderlichen Bewilligungsverfahren vorwegnehmen. Genau diese Abgrenzung hält die Vernehmlassungsantwort der Mitte ausdrücklich fest.
Vor einem definitiven Bauentscheid sollen deshalb insbesondere die aktualisierten Gesamtinvestitionskosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf die angeschlossenen Gemeinden beziehungsweise die Gebührenpflichtigen transparent ausgewiesen werden. Ebenso erwartet die Mitte einen belastbaren Termin-, Risiko- und Entsorgungsplan für die gesamte Bauphase. Auswirkungen auf Lärm, Luft, Gewässerraum, Grundwasser, Verkehr, belasteten Aushub, Schutzobjekte und mögliche Waldbeanspruchungen sind in den nachgelagerten Verfahren umfassend zu prüfen; notwendige Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen müssen verbindlich festgelegt werden.
Unser Ja zum Richtplaneintrag ist kein Blankocheck. Wir schaffen damit die planerische Grundlage. Über die konkrete Realisierung muss auf Basis transparenter Kosten, beherrschbarer Risiken und verbindlich geklärter Umweltfragen entschieden werden.
Für die Mitte Aargau verbindet das Projekt damit zwei wichtige Anliegen: eine zuverlässige und langfristig gesicherte Entsorgungsinfrastruktur sowie eine effizientere Nutzung der bei der Abfallverwertung entstehenden Energie. Die Richtplanfestsetzung ist aus ihrer Sicht der richtige nächste Planungsschritt – die konkreten Anforderungen an Bau, Finanzierung und Umweltschutz bleiben damit jedoch ausdrücklich bestehen.