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Interpellation zur Sterbehilfe

30. April 2026

Interpellation betreffend Sterbehilfe mit dem Suizid-Halsband Kairos oder anderen Hilfsmitteln, vom 28. April 2026 von Rita Brem-Ingold, Mitte, Bremgarten (Sprecherin), Lucia Engeli, SP, Unterentfelden, René Fiechter, SVP, Hunzenschwil, Lutz Fischer, EVP, Wettingen, Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, Monika Baumgartner, Mitte, Tegerfelden, Franziska Stenico, Mitte, Beinwil Freiamt

Exit International will ein neues Suizid-Halsband in der Schweiz testen. Wir beziehen uns auf die ausführliche Beantwortung zur Interpellation vom 27.8.2024, Einsatz der Suizidkapsel Sarco der Sterbehilfe The Last Resort 24.239. Kurz vor dem Einsatz der Kapsel bezeichnete damals die Bundesrätin und Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider; das Vorgehen als «nicht rechtskonform».

Die Interpellantinnen und Interpellanten sind überzeugt, dass würdiges Sterben als Ziel der betroffenen Person und der Zurückbleibenden erste Priorität hat. In der letzten erwähnten Interpellation wurden Fragen verschiedenster Institutionen ausführlich beantwortet. Die Handlung wie auch die Folgen sind bekannt. Unsere Fragen schliessen sich hier an.

Exit International meldete ein Projekt an, welches in der Schweiz getestet werden soll. Für den geplanten «Test» steht angeblich bereits eine Patientin aus den Niederlanden zur Verfügung. Das Halsband genannt «Kairos» soll eine Alternative zu bestehenden Sterbehilfe-Methoden darstellen. «Kairos» ist ein Gerät, welches mit Ballons arbeitet, die auf Knopfdruck aufgeblasen werden, um Druck auf den Hals auszuüben. Dadurch werde die Durchblutung des Gehirns unterbrochen und der Anwender verliere danach das Bewusstsein und wenig später sein Leben (Berichterstattung durch die Schaffhauser Nachrichten vom 6. Febr. 2026). Der Vorgang wurde mit einem Airbag verglichen; «Peng, Ohnmacht, Tod».

Besten Dank dem Regierungsrat für die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist das Projekt bzw. der «Test» von Nitschke rechtlich zu qualifizieren? Kommt dabei das Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) bzw. der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep; SR 810.306) zur Anwendung? Welche weiteren rechtlichen Vorgaben wären weiter zu beachten (ggf. auch kantonale Gesetzte)? Werden Bewilligungen benötigt? Falls ja, wer erteilt diese?
  2. Wie beurteilen klinische und rechtsmedizinische Experten diesen Vorgang, hinsichtlich Wahrscheinlichkeit bzw. Sicherheit des Eintretens des Exitus letalis, zeitlichem und klinischem Ablauf (Schmerzen, Angst, Atemnot etc.).
  3. Ist eine ärztliche Diagnose Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Test? Welche Arten von Diagnosen kommen in Betracht? Durch welche Instanzen werden Diagnose und aktueller Todeswunsch unabhängig geprüft? Wie erfolgen Information bzw. Aufklärung?
  4. Gibt es Rechtsunterschiede zwischen einem ausländischen oder einem schweizerischen Staatsbürger, welcher diesen «Test» in der Schweiz durchführen will?
  5. Welche Amtspersonen haben beim Tod einer Person vor Ort zu sein?
  6. Kann ein Gericht diese Praxis verbieten? Begrüssenswert wäre es in der ganzen Schweiz. Kann das Gericht wenigstens ein Verbot für den Kanton Aargau erwirken?
  7. In der Schweiz haben wir eine ethisch hervorragende Sterbekultur, die nicht besser sein könnte. Stellen wir diese auf’s Spiel, indem wir undurchsichtige Sterbepraktiken befürworten?
  8. Was kostet es, mit Exit Internation zu sterben?
  9. Sind solche «Tests» in anderen Ländern auch geplant oder bereits durchgeführt worden? Wie beeinflussen der «Sterbetourismus» und insbesondere solche «Tests» das Ansehen der Schweiz in unseren Nachbarländern, europa- und weltweit?
  10. Was geschieht mit der Leiche und wer übernimmt die anfallenden Kosten bis zur definitiven Beisetzung?
  11. Welche Kosten im Zusammenhang mit solchen «Tests» gehen zulasten des Gemeinwesens (z.B. Polizei, Rechtsmedizin, Verwaltung und Behörden) und welcher Staatsebene?

 

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