Herstellung von Transparenz zur GWL-Strategie des Kantons sowie Vergleich mit GWL (Gemeinwirtschaftlichen Leistungen) anderer Kantone in spezifisch definierten Bereichen
18. November 2025
Interpellation Alfons P. Kaufmann, Die Mitte, Wallbach (Sprecher); Edith Saner, Die Mitte, Bir-menstorf; Dr. Lucia Engeli, SP, Aarau; Dr. Tobias Hottiger, FDP, Zofingen; Therese Dietiker, EVP, Aarau; Harry Lütolf, Die Mitte Wohlen, vom 18. November 2025 betreffend Herstellung von Transparenz zur GWL-Strategie des Kantons sowie Vergleich mit GWL (Gemeinwirtschaftlichen Leistungen) anderer Kantone in spezifisch definierten Bereichen
Text und Begründung:
In der Antwort auf die IP 24.328 zum Thema Transparenz und Vergleichbarkeit der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass die Vergleichbarkeit unter den Kantonen zu GWL generell nicht möglich sei, da diese unter anderem im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht präzisiert sind. Aus der Interpellationsbeantwortung wird im Weiteren nicht ersichtlich, dass der Kanton Aargau im Bereich der Vergütung von GWL über eine Strategie verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die Vergleichbarkeit der finanziellen Abgeltungen für GWL in klar abgrenzbaren Themen wie z.B. an die Weiterbildung von Assistenzärzte/innen in Spitälern, vorgelagerte Notfallpraxen, Notfallstationen und Rettungsdienst trotz den Vorbehalten des Regierungsrates möglich sein sollte.
Aus diesem Grund laden wir den Regierungsrat ein, eine vergleichende Zusammenstellung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu klar definierbaren Bereichen vorzunehmen.
Wir bitten den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Die Spitäler haben im Bereich der Weiterbildung von Assistenzärzten/innen eine enorm wichtige Funktion. Welche Abgeltungen (GWL) werden in anderen Kantonen für die Weiterbildung in diesem Bereich ausbezahlt?
- Die ärztliche Weiterbildung wird laut verlässlichen Quellen neben GWL-Beiträgen auch noch über ein Weiterbildungskonkordat finanziert. Der Kanton Aargau ist Netto-Zahler, andere Kantone (vor allem mit Universitäten) sind Netto-Empfänger. Kann der Regierungsrat aufzeigen, wie sich die Konkordatsbeiträge der verschiedenen Kantone vergleichen lassen?
- Wohnortsnahe Notfall- und Rettungsdienste gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Diese Dienste müssen auch in Zukunft in allen Regionen ausreichend verfügbar sein. Im Kanton Aargau erhalten nur die grossen Notfallstationen GWL. Wie werden diese Leistungen in anderen Kantonen mit GWL abgegolten? Was erhalten Kantons- und Zentrumsspitäler, – was erhalten Regionalspitäler? Knüpfen einzelne Kantone diese Abgeltungen an Kriterien (Distanzen, 24/7 Day,…)?
- Die ärztliche Notfallversorgung ist durch den Rückgang der Hausärzte teilweise nicht mehr gewährleistet und muss zunehmend von den Spitälern übernommen werden, z.B. durch vorgelagerte Notfallpraxen oder einfach durch Abarbeiten nicht notfallmässig behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten auf der Notfallstation, – was eine viel teurere Leistung ist. Kann der Regierungsrat Angaben machen, in welchem Umfang die ärztliche Notfallversorgung in den Nachbarkantonen durch die Kantone unterstützt wird?
- Wie wird sichergestellt, dass die ausbezahlten GWL auch wirklich die Qualität der zu finanzierenden Leistung stärken und nicht einfach zur Verbesserung des allgemeinen Jahresbudgets verwendet werden?
- Verfügt der Kanton Aargau über eine Strategie mit Zielen, Bedingungen und Benchmarks, nach der er die GWL an die Aargauer Spitäler zumisst? Kann der Regierungsrat seine diesbezügliche Strategie zur Ausrichtung von GWL offenlegen (Definition der GWL, Sinn und Zweck, Bemessung der Höhe pro Spital, zur Anwendung kommende Benchmarks mit anderen Kantonen, künftige Entwicklung der GWL, etc.)?
Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.
