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Herdengebrauchshunde sollen von der Hundetaxe befreit werden

16. Mai 2023

Motion Ralf Bucher, Mitte, Mühlau (Sprecher), Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen, Beat Käser, FDP, Stein, Colette Basler, SP, Zeihen, Thomas Baumann, Grüne, Suhr, vom 16. Mai 2023 betreffend Herdengebrauchshunde sollen von der Hundetaxe befreit werden

Text:

Der Regierungsrat wird beauftragt, § 22 der Hundeverordnung zu erweitern und die Herdengebrauchshunde, die entsprechende Einsätze leisten, ebenfalls von der Hundetaxe zu befreien.

Begründung:

Gemäss § 22 sind verschiedene Arbeitshunde mit besonderen Funktionen von der Hundetaxe befreit. So etwa Katastrophen- und Flächensuchhunde, Lawinenhunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde oder Diensthunde.

Die Herdengebrauchshunde, zu denen gemäss der Swiss Sheep Dog Society (SSDS) die Koppelgebrauchshunde, die Hütehunde, die Treibhunde sowie die Herdenschutzhunde gehören, bezahlen noch die Hundetaxe von aktuell Fr. 120.– pro Hund. Das ist aufgrund der wichtigen und aufwendigen Arbeit dieser Hunde nicht richtig und soll deshalb geändert werden. Im Kanton Aargau sind dies gemäss Schätzungen von Fachleuten rund 30 Personen mit 1 – 3 Hunden, die von dieser Befreiung profitieren würden, was finanziell für den Kanton und die Gemeinden nicht ins Gewicht fallen würde. Nicht mitgezählt sind dabei die Hundehaltenden, die einen solchen Hund halten, aber nicht mit Tieren arbeiten.

Die Herdengebrauchshunde haben eine wichtige Funktion in der Nutztierhaltung und gerade die Herdenschutzhunde werden aufgrund der Wolfsproblematik von der Öffentlichkeit geradezu gefordert. Im Weiteren empfiehlt auch das Bundesamtes für Umwelt in seiner Vollzugshilfe Herdenschutz auf Seite 52, die in AMICUS registrierten Herdenschutzhunde von der Hundetaxe zu befreien.

Die grosse Arbeit, die mit Herdengebrauchshunden gemacht wird, soll anerkannt und die Hunde von der Taxe befreit werden. Dazu wäre bei der Gemeinde ein entsprechender Prüfungsnachweis bei der SSDS oder der Agridea sowie in geeigneter Form ein Arbeitsnachweis (z. B. Agate-Nummer, Arbeitsbestätigung) zu erbringen.

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