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Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) – Prüfungsantrag

25. April 2022

Mit dem Geschäft 22.42 beantragt der Regierungsrat Anpassungen  im Gesundheits- und Sozialwesen,  die nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden können.  Er will die gesetzliche Grundlagen schaffen, um die bekannten und nicht bestrittenen Themen zu lösen. Die Mitte begrüsst dies sehr. Allerdings wird aus Sicht der Mitte ein Thema nicht aufgegriffen, dass genauso dringend angegangen werden müsste.

Die Pandemie hat gezeigt, wie vernetzt und voneinander abhängig die einzelnen Player im Gesundheitswesen sind. Spitex und Pflegeheime haben vor- und nachgelagert wesentlich dazu beigetragen, dass die Spitäler «nur am Limit» gelaufen sind. Einige der Organisationen sind zusätzlich durch die Pandemie auch finanziell schwer getroffen worden und haben hohe Defizite geschrieben.
Andre Rotzetter
Grossrat, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Der Bundesrat hat in  einem Zwischenbericht vom 21.04.2020 festgehalten, dass die Kantone die Leitungserbringer unterstützen und der Zusatzaufwand durch Corona entschädigt werden muss. Dies ist für die Spitäler erfolgt, nicht aber für die Spitex und Pflegeheimen. Details könne dem Zwischenbericht auf Seite 15/16 entnommen werden. Hauptargumentation der Regierungsrates ist die fehlende gesetzliche Grundlage.  Die Mitte fragt sich deshalb, wieso in der Vorlage  22.42 für dieses bekannte Problem der Regierungsrat nicht genau so die gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Aus diesem Grund stellt die Mitte an der morgigen Sitzung dazu einen Prüfungsantrag.

Downloads

22.42 Prüfungsantrag Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) PDF Datei von 10. Mai 2024 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen - Zwischenbericht des Bundesrates PDF Datei von 10. Mai 2024

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