Familien profitieren
12. Mai 2025
Familien profitieren: Familien mit Kindern erhalten gezielte Entlastungen dank deutlich höheren Kinder- und Drittbetreuungsabzügen. Die Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien mit Wohneigentum profitieren, sofern sie steuerbares Vermögen haben, zudem von den Tarifsenkungen und den höheren Freibeträgen (bei den Vermögenssteuern).
Die Finanzierung ist dank Mehreinnahmen aus der Revision des Schätzungswesens, sichergestellt. Die Entlastungen werden durch Mehreinnahmen aus der Revision Schätzungswesen finanziert – es gibt keine Einbussen für den Kanton und eine Mehrheit der Gemeinden und sämtliche Aufgaben können in allen Aufgabenbereichen wie bis anhin erfüllt werden.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 wird auf der anderen Seite die Forderung des Grossen Rats erfüllt, dass die Mehreinnahmen aus den höheren Liegenschafts- und Eigenmietwertbesteuerungen (Steuergesetzrevision Schätzungswesen) zeitgleich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben werden.
Die Senkung der Vermögenssteuer macht den Kanton Aargau wettbewerbsfähiger und trägt dazu bei, ihn unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen zu positionieren. Gerechte Steuerpolitik: Die Entlastungen sind so ausgestaltet, dass sie Belastungen durch das neue Schätzungswesen abfedern und gleichzeitig den Aargau wirtschaftlich stärken. Darum legen Sie am nächsten Wochenende ein klares Ja für die Steuergesetzrevision ein.
