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EU-Datenschutzreform: massvolle Umsetzung ohne Personalaufwuchs

2. Juni 2017

Die CVP Aargau anerkennt, dass wegen den Anpassungen der Datenschutzgesetzgebung auf nationaler Ebene das kantonale Recht angepasst werden muss. In verschiedenen Bereichen liegt die Zuständigkeit bei der Rechtssetzung beim Bund. Die Auswirkungen davon müssen auf kantonalen Ebene zusätzlich angepasst werden.

Der CVP Aargau ist es ein grosses Anliegen, dass die Anpassungen in den verschiedenen Bereichen massvoll und ohne Personalaufwuchs umgesetzt werden. Das notwendige Augenmass muss gewährleistet bleiben. Wichtig erscheint für die CVP Aargau auch, dass die Polizei und die Justiz bei der täglichen Ermittlungsarbeit und die Zusammenarbeit unter den Behörden nicht durch unnötige Bürokratiehürden und Datenschutzbestimmungen behindert wird. Bei der Beratung werden dazu noch einige Fragen beantwortet werden müssen.

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