Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Einsatz der Suizidkapsel Sarco der Sterbehilfsorganisation The Last Resort

27. August 2024

Interpellation: Fraktion Die Mitte, vom 27. August 2024, betreffend dem Einsatz der Suizidkapsel Sarco der Sterbehilfsorganisation The Last Resort

Text und Begründung:
Suizidhilfe durch Suizidkapsel Sarco mittels Stickstoffs
In den Medien waren in den vergangenen Wochen verschiedene Berichte über die neue Möglichkeit zur Sterbehilfe mittels der Suizidkapsel Sarco zu entnehmen. In der Schweiz haben wir eine liberale, ethisch vertretbare und menschliche Lösung, sowohl bei assistiertem Suizid und den Beerdigungen. So ist es u.a möglich eine Urne zuhause zu behalten, die Asche zu verstreuen, was in anderen Ländern selten möglich ist. Sterbehilfe schon gar nicht. Bundesrat und Parlament haben 2011/2012 entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe zu verzichten. Sie kamen zum Schluss, dass es mit den bestehenden gesetzlichen Regeln möglich ist, Missbräuche zu verhindern. Bundesrat und Parlament stärkten so das Selbstbestimmungsrecht.

Nun wird Sarco in der Schweiz propagiert, durch einen Australier, der in den Niederlanden lebt und in der Schweiz die Tochtergesellschaft The Last Resort (der letzte Ausweg) gründete. Diese bahnbrechende Organisation will den Selbstmord nicht mehr als medizinisches Problem behandeln. Es ist kein Arzt involviert, wie z.B. bei der assistierten Sterbehilfe. Swissmedic kommt zum Schluss: «dass die Suizidkapsel die Definition eines Medizinprodukts nicht erfüllt», oder anders gesagt, es geht sie nichts an. In den letzten zwölf Jahren hat sich die Praxis in der Schweiz im Umgang mit Sterbehilfe bewährt. Aufgrund Sarco stellen sich diverse Fragen medizinischer, ethischer und rechtlichen Art. Die Interpellantinnen und Interpellanten möchten deshalb vom Regierungsrat wissen, ob er sich bereits damit befasst hat und wie der Kanton Aargau damit umgehen will.

Die Interpellantinnen und Interpellanten bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu be-anworten:

  1. Zwei Kantone, Wallis und Schaffhausen, haben durch den Kantonsarzt und die Staatsanwaltschaft präventiv die Anwendung der Suizidkapsel Sarco per sofort verboten. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zu Sarco?
  2. Welche juristischen Fragen sind zu dieser Form der Sterbehilfe zu klären? Wer nimmt sich diesen Fragen an?
  3. Wie ist sichergestellt, dass es nicht doch eine Zulassung und Prüfung durch Swissmedic braucht?
  4. Wie erwähnt, haben zwei Kantone ein Verbot erlassen. Sind diese Anordnungen rechtens, auch wenn es nur die genannten Kantone betrifft und noch nicht ein Verbot auf nationaler Ebene? Kann diese Form von Sterbehilfe verboten werden? Wenn ja, wer könnte ein solches Verbot durchsetzen?
  5. Kennt der Regierungsrat die Haltung des Ärzteverbandes?
  6. Weiss der Regierungsrat, wie sich die Sterbehilfeorganisation Exit zum Vorhaben mit Sarco verhält?
  7. Wie stellt sich die Schweizerische Ethikkommission dazu? Wird diese in die Prüfung einbezogen?
  8. Was ist die Haltung und Meinung der Landeskirchen?
  9. Die Polizei würde auch bei dieser Form des Suizides zugezogen. Wie werden Polizistinnen und Polizisten auf diese Suizidform vorbereitet? Welches Wissen müssen sie haben?
  10. Würde diese Form des Suizides separat in der jährlichen Statistik aufgeführt?
  11. Wie könnte das Vorhaben gestoppt, beziehungsweise zeitnah in der ganzen Schweiz verboten werden?
  12. The Last Resort hat eine Tochtergesellschaft in der Schweiz gegründet. Gibt es aufgrund dessen spezielle Hürden, die beachtet werden müssen?

Ansprechperson

Engagiere dich