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CVP verlangt verlässliche Grundlagen bei Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Gesundheitswesen

3. Dezember 2019

Die Fraktion der CVP Aargau verlangt in ihrer Motion, welche sie heute eingereicht hat, die Schaffung verlässlicher Grundlagen für das Budget 2021 bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Gesundheitswesen. Der Regierungsrat soll dem Grossen Rat bis zur zweiten Lesung der Teilrevision des Spitalgesetzes einen Entwurf für eine Verordnung vorlegen.

In der Verordnung zu den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Gesundheitswesen muss geregelt werden, in welchen Bereichen und in welcher Höhe der Kanton künftig Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen ausschütten will. Ferner sollen die Rahmenbedingungen für ein faires Bewerbungs- und Vergabeverfahren festgelegt werden. Weiter soll der Regierungsrat die Spitäler und Kliniken anhalten, die Tarife (Baserates) mit den Krankenkassen so zu verhandeln, dass die ausgewiesenen Kosten inkl. der Vorhalteleistungen, wie im KVG vorgesehen, abgegolten werden und der längerfristige Bestand der Institution gewährleistet ist. Die voraussichtlichen Kosten des Kantons für gemeinwirtschaftliche Leistungen und kostendeckende Tarife sind im Budget 2021 einzustellen. Der Begriff «Endversorger» soll in Absprache mit anderen Kantonen und den Krankenkassen geklärt und definiert werden.

Regierungsrat soll Baserate-Verhandlungen unterstützen
Im Rahmen der Sparpakete hat die Regierung die Spitäler und Kliniken angehalten, ihre Baserate tief zu halten und gleichzeitig wurde in Absprache mit den Leistungserbringen die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen jährlich um insgesamt 5.2 Mio. gekürzt. Der Regierungsrat fordert die betriebswirtschaftliche konsequente Führung der Kliniken und Spitäler. Deshalb müssen die Baserates neu verhandelt werden. Der Regierungsrat soll diese Verhandlungen in positivem Sinn unterstützt.

Versorgungssicherheit definieren
In der anstehenden Spitalgesetzrevision sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen festgeschrieben, die vom Kanton zur Versorgungssicherheit notwendigen Leistungen ausserhalb des KVG definiert und die Abgeltung geklärt werden. Neben den für die Versorgungssicherheit relevanten Leistungen für die gesamte Aargauer Bevölkerung ist auch die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie zur Abdeckung der Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen zu definieren. Um diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ihre Folgen für den kantonalen Finanzhaushalt genauer abschätzen zu können, soll geklärt sein, wie die Verordnung aussieht und wie die Rahmenbedingungen für ein faires Bewerbungsverfahren aussehen.

Die CVP Aargau will auf das Budget 2021 Klarheit über das Gesamtpaket der gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

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