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Neues Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz bringt mehr Nachteile, Pflichten und Auflagen

3. Februar 2023

Die Mitte Aargau lehnt die Entwurf des Regierungsrates für eine Teilrevision des kantonalen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) ab. Die vorgeschlagenen Änderungen bringen in der Summe mehr Nachteile sowie mehr neue Pflichten und Auflagen für die Urkundspersonen.

Die Attraktivität dieses Berufs, der im Kanton Aargau unter einem demographischen Problem leidet (viele Urkundspersonen werden bald in Pension gehen und die Lücken können auch wegen eines fehlenden Ausbildungslehrgangs sowie zu strengen Prüfungen nicht gefüllt werden), wird dadurch nicht gesteigert.
Harry Lütolf
Grossrat, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Gegen eine Teilrevision des kantonalen BeurG sprechen derzeit auch die laufenden Entwicklungen in diesem Themenbereich: Auf Bundesebene werden von verschiedener Seite schweizweite Regelungen für ein Beurkundungsverfahren gefordert. So wurde am 13. März 2022 im Nationalrat ein Postulat angenommen (Geschäfts-Nr. 20.3879), welches für die ganze Schweiz ein einheitliches Beurkundungsgesetz fordert. Seit Mitte 2021 liegt auch ein Bericht einer vom Bundesrat eingesetzten „Groupe de réflexion“ betreffend eines bundesrechtlichen Beurkundungsverfahrens vor.

Die weitere Entwicklung auf Bundesebene soll abgewartet werden, bevor nun eine Teilrevision des BeurG eingeleitet wird.
Alfons Paul Kaufmann
Grossrat, Fraktionspräsident, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Bezirk Rheinfelden, Vizepräsident | Die Mitte Aargau

Vernehmlassungsantwort

Ansprechperson

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