Auflösung NOK-Gründungsvertrag; Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung
9. August 2019
Frage 1
Stimmen Sie der Auflösung des NOK-Gründungsvertrages zu, falls die übrigen Vertragspartner dies ebenfalls beschliessen?
Antwort: ja
Bemerkungen zu Frage 1
Der unzeitgemässe NOK-Gründungsvertrag wird durch ein zeitgemässes Vertragswerk ersetzt. Das neuen Vertragswerk ist ausgewogen und gibt allen Beteiligten Freiräume, aber auch Sicherheit bezüglich ihrer Axpo-Beteiligung,
Frage 2
Sind Sie mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes einverstanden, falls der NOK-Gründungsvertrag aufgelöst wird?
Antwort: völlig einverstanden
Bemerkungen zu Frage 2
Mit der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erübrigen sich gewisse Gesetzesbestimmungen, da diese im neuen Vertragswerk geregelt sind.