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Auflösung NOK-Gründungsvertrag; Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung

9. August 2019

Frage 1
Stimmen Sie der Auflösung des NOK-Gründungsvertrages zu, falls die übrigen Vertragspartner dies ebenfalls beschliessen?

Antwort: ja

Bemerkungen zu Frage 1
Der unzeitgemässe NOK-Gründungsvertrag wird durch ein zeitgemässes Vertragswerk ersetzt. Das neuen Vertragswerk ist ausgewogen und gibt allen Beteiligten Freiräume, aber auch Sicherheit bezüglich ihrer Axpo-Beteiligung,

Frage 2
Sind Sie mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes einverstanden, falls der NOK-Gründungsvertrag aufgelöst wird?

Antwort: völlig einverstanden

Bemerkungen zu Frage 2
Mit der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erübrigen sich gewisse Gesetzesbestimmungen, da diese im neuen Vertragswerk geregelt sind.

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