Mitte unterstützt kantonale Stossrichtung im Asylwesen
13. Januar 2025
Die Mitte Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass mit 9’275 zugewiesenen Personen im Asylbereich die höchste je erreichte Zuweisung an Asylbewerbern im Kanton Aargau erreicht wurde. Die Verlagerung von kantonalen und privaten Unterbringungslösungen zu den Gemeinden und Städten hin, bedeutet für diese eine enorme und oft nicht mehr bewältigbare Zusatzbelastung. Die regulären Unterbringungskapazitäten sind auch zwei Jahre nach Ausrufung der Notlage im Asylwesen vollständig ausgeschöpft, weshalb der Kantonale Sozialdienst (KSD) zurzeit sieben unterirdische Notunterkünfte betreiben muss.
Im Zusammenhang mit der Ausrufung der Notlage hat der Regierungsrat gestützt auf die Kantonsverfassung und das BZG-AG per 14. Januar 2023 die Verordnung über die Bewältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung war auf zwei Jahre befristet und läuft nun aus.
Während die Notsituation weiterbesteht, fallen die in der Verordnung geregelten Erleichterungen betreffend Brandschutz sowie das vereinfachte und verkürzte Baubewilligungsverfahren, das praktisch vor allem Container für Aussenaufenthalte betrifft, weg. Für die weitere Schaffung von unterirdischen Notunterkünften in Schutzanlagen bedeutet dies, dass der KSD eine längere Vorlaufszeit in Kauf nehmen muss. Teilweise müssen die Baubewilligungen für Aussenaufenthaltscontainer erneuert werden. Die sowieso schon hohe Belastung von Kanon und insbesondere der Gemeinden verschärft sich damit noch zusätzlich. Die Mitte-Fraktion wird sich im Grossen Rat für die Gemeinden einsetzen; diese sind dringend auf Entlastungen und Unterstützung bezüglich Suche geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten, bei der Beschulung, bei der medizinischen Versorgung und Bereitstellung der nötigen personellen Ressourcen angewiesen.
Die Mitte begrüsst die langfristige Planung durch den kantonalen Sozialdienst. Sie unterstützt die Regierung in ihrem Bestreben, den Bund noch vermehrt bei seiner primären Verpflichtung im Asylbereich zu behaften. Es kann nicht sein, dass Aufgaben über die Kantone auf die Gemeinden abgeschoben werden. Der Bund muss insbesondere sicherstellen, dass Asylsuchende ohne Anspruch auf Asyl nicht in den Prozess der Kantone und Gemeinden geraten, sondern auf Bundesebene in Bundesasylzentren bleiben. Des Weiteren ist Die Mitte überzeugt, dass die Verfahren bei offensichtlichem Asylmissbrauch noch wesentlich verkürzt werden können und müssen.
