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Anpassung des Richtplans: Gebiet „Neumatte“ in Hirschthal; Reduktion Siedlungstrenngürtel

28. Februar 2020

Ausgangslage
Die Gemeinde Hirschthal besitzt in der Gewerbezone keine Baulandreserven mehr. Den ortsansässigen Betrieben fehlen daher Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten. Drei grössere, teilweise international tätige Firmen, möchten am Standort Hirschthal festhalten, sind aber auf Betriebsoptimierungen und Erweiterungsbauten angewiesen. Daher soll die Gewerbezone westlich der Suhre um 2,48 ha ins Gebiet Neumatte erweitert werden. Die gesamte Fläche liegt in der Landwirtschaftszone. Durch Aus- und Umzonungen im Baugebiet von Hirschthal verbleibt eine Netto-Einzonungsfläche von 0.96 ha. Die Entscheidungskompetenz über die Erweiterung des Siedlungsgebiets mit Reduktion der Fruchtfolgefläche liegt beim Regierungsrat. Mit der Einzonung Neumatte wird der Siedlungstrenngürtel reduziert. Die Entscheidungskompetenz darüber liegt beim Grossen Rat. Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten erlauben wir uns, das Vorhaben als Ganzes zu beurteilen.

Erweiterung Gewerbezone
Das Vorhaben wird im Planungsbericht vom 17. Juli 2019 umfassend dargestellt. Es ist erfreulich, dass mehrere wichtige ortsansässige Firmen am Standort Hirschthal festhalten und über 100 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen. Vorausgesetzt, die Firmen haben Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, damit sie die zukünftigen Herausforderungen bewältigen können. Für die CVP ist die geplante Erweiterung der Gewerbezone ins Gebiet Neumatte aus logistischen und lärmtechnischen Gründen nachvollziehbar und sinnvoll.

Erweiterung Bauzone
Das gültige Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt eine bessere Nutzung der bestehenden Bauzonen mit einer Innenentwicklung vor einer Aussenentwicklung. Die Gewerbezone der Gemeinde Hirschtal ist vollständig überbaut. Wie bereits erwähnt erachtet die CVP eine Erweiterung der Gewerbezone als begründet und sinnvoll. Gemäss Planungsbericht soll die zusätzliche Bauzonenfläche jedoch nur teilweise kompensiert werden. Es verbleibt eine Einzonungsfläche von 0,96 ha. Die CVP bedauert, dass nicht die ganze Fläche kompensiert wird. Wenn auf die zusätzlichen Einzonungen im Zentrum von Hirschthal verzichtet würde, wäre eine 100% Flächenkompensation möglich.

Reduktion Siedlungstrenngürtel
Mit der geplanten Gewerbezone Neumatte wird der Siedlungstrenngürtel reduziert. Der Siedlungstrenngürtel dient der grossräumigen Gliederung der Landschaft und der typischen Siedlungsbilder im Kanton Aargau. Die CVP beurteilt die Reduktion nicht als gravierend. Mit den geplanten landschaftlichen und ökologischen Ausgleichsmassnahmen in der neuen Gewerbezone, welche in die BNO aufgenommen werden sollen, ist die Reduktion des Siedlungstrenngürtels für die CVP vertretbar.

Zusammenfassung
Es ist erfreulich, dass mehrere ortsansässige Firmen am Standort Hirschthal festhalten wollen. Dass dafür Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten vorausgesetzt werden, ist nachvollziehbar. Die CVP unterstütze daher die geplante Gewerbezone-Erweiterung ins Gebiet Neumatte. Unschön ist, dass mit dieser Erweiterung hochwertige Fruchtfolgefläche vernichtet wird. Die CVP ist der Meinung, dass die neu eingezonte Fläche innerhalb dem Siedlungsgebiet von Hirschthal kompensiert werden kann. Die CVP forderte daher den Regierungsrat auf, der Bauzonenerweiterung nur zustimmen, wenn eine 100% Flächenkompensation vorgenommen wird. Mit der Reduktion des Siedlungstrenngürtels und den vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen, ist die CVP einverstanden.

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