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Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Gemäss dem revidierten Steuergesetz des Kantons Aargau, Stand 01. Juli 2024, ist der Abzug an die steuerbefreiten politischen Parteien auf Fr. 10’000.00 pro Steuererklärung beschränkt (Auszug aus dem Steuergesetz, § 40 lit. k). Bei den Bundessteuern sind gemäss Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern, Stand 16. Mai 2024, (Art. 33, Abs. 1, lit. i) Abzüge an politische Parteien bis höchstens Fr. 10’400.00 steuerbefreit. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter).