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Aktualisierung und Anpassung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen in den Bereichen ärztliche Weiterbildung, Notfalldienst und Rettungswesen

26. Oktober 2026

Motion betreffend Aktualisierung und Anpassung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen in den Bereichen ärztliche Weiterbildung, Notfalldienst und Rettungswesen; eingereicht am 20. Oktober 2026; von Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach (Sprecher), Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Dr. Lucia Engeli, SP, Aarau, Magi Keller, Grüne, Gontenschwil, Harry Lütolf, Mitte, Wohlen, Edith Saner, Mitte, Birmenstorf

Antrag
Der Regierungsrat wird gestützt auf die Erkenntnisse aus der Beantwortung der Interpellationen 24.328 und 25.331 betreffend Fragen rund um die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen beauftragt, eine Erhöhung und Neueinführung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL) in den definierten Fachbereichen aufzunehmen. Der Auftrag fokussiert sich auf folgende Bereiche:

  1. Beiträge für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten in der medizinischen Grundversorgung von heute CHF 20’000 auf mindestens CHF 30’000 pro Vollzeitäquivalent und Jahr zu erhöhen;
  2. Nachvollziehbare, objektive Kriterien für Vorhalteleistungen zu schaffen, um die bestehenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Notfalldienst und Rettungswesen zu erhöhen bzw. auszuweiten und dem Grossen Rat Vorschläge zu unterbreiten. Dabei ist insbesondere aufzuzeigen-gen, inwiefern auch Regionalspitäler mit einem entsprechenden Leistungsauftrag bei der Finanzierung dieser versorgungsrelevanten Vorhalteleistungen angemessen berücksichtigt werden können.
  3. Regelmässige Berichterstattung zu den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen

Begründung
Erhöhung der Beiträge für die ärztliche Weiterbildung in der Grundversorgung
Der Kanton Aargau weist im interkantonalen Vergleich eine unterdurchschnittliche Ärztedichte auf und steht vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Gleichzeitig sieht die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 sogar eine Ausweitung der Weiterbildungsleistungen vor. Die Ausbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten verursacht bei den Spitälern und Kliniken Kosten von durchschnittlich CHF 40’000.- / Jahr und bindet qualifizierte Fachpersonen. Mit einer Erhöhung der Beiträge auf mindestens CHF 30’000 pro Vollzeitäquivalent wird die notwendige Ausbildungstätigkeit gestärkt und die Attraktivität des Standorts Aargau erhöht und die Grundversorgung durch Ärztinnen und Ärzte gestärkt.

Erhöhung und Ausweitung der GWL für Notfalldienst und Rettung verbunden mit objektiven Kriterien bei Spitälern mit entsprechendem Leistungsauftrag
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Notfall- und Rettungsversorgung erfordert erhebliche Vorhalteleistungen, die aktuell und zunehmend nicht kostendeckend erbracht werden können. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 hält ausdrücklich fest, dass der Kanton versorgungsrelevante Vorhalteleistungen mitfinanzieren soll. Vor diesem Hintergrund sind transparente und nachvollziehbare Kriterien festzulegen. Dabei sind insbesondere Versorgungsauftrag, regionale Erreichbarkeit, Versorgungssicherheit, Qualität sowie Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Somit ist auch die Rolle der Regionalspitäler mit entsprechenden Leistungsaufträgen einzubeziehen.

Regelmässige Berichterstattung
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat periodisch einen Bericht vorzulegen über die Entwicklung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, weiterer möglicher Beiträge zur Versorgungssicherheit, sowie über deren Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.

Ansprechperson

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