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Vollzug von Wegweisungen bei abgewiesenen Asylsuchenden

25. August 2026

Interpellation betreffend den Vollzug von Wegweisungen bei abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Aargau, vom 25. August 2026 der Mitte Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach)

Text:
Abgewiesene Asylsuchende sind nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Die konsequente Umsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide ist ein zentraler Pfeiler der Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass zahlreiche Wegweisungen aufgrund fehlender Reisedokumente, mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten, gesundheitlicher Gründe oder des Untertauchens der betroffenen Personen nicht vollzogen werden können.

Gemäss Angaben des Bundes wurden im Jahr 2025 (bis 31.08.2025) folgende Zahlen registriert:
– Kontrollierte selbständige Ausreisen: 4.687 Personen
– Rückführungen in den Heimatstaat: 1.379 Personen
– Rückführungen in einen Drittstaat: 213 Personen
– Rückführungen in Dublin-Staaten: 1.108 Personen
– Unkontrollierte Abreisen & weitere Abgänge: 13.440 Personen

* Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz bis Ende August insgesamt rund 20.800 Abgänge aus dem Asylbereich verzeichnet. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr wäre mit circa 31.200 Abgängen zu rechnen.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/462292/umfrage/abgaenge-aus-dem-asylbereich-in-der-schweiz/

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Wegweisungen beziehungsweise Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden wurden in den letzten fünf Jahren im Kanton Aargau vollzogen?
  2. Aus welchen Gründen konnten Wegweisungen im Kanton Aargau in den letzten fünf Jahren nicht vollzogen werden? Welche Gründe treten dabei am häufigsten auf?
  3. Wie viele ausreisepflichtige Personen halten sich derzeit im Kanton Aargau auf, deren Wegweisung aufgrund fehlender Reisedokumente oder mangelnder Kooperation des Herkunftsstaates nicht vollzogen werden kann?
  4. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass eine Wegweisung unzulässig sein kann, wenn eine betroffene Person, auch wenn diese in der Schweiz straffällig wurde, im Herkunftsland an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidet und dort keine ausreichende medizinische Grundversorgung oder Behandlungsmöglichkeit besteht. Sind dem Regierungsrat entsprechende Fälle im Kanton Aargau bekannt? Falls ja, wie viele?
  5. Wie viele abgewiesene Asylsuchende sind in den letzten fünf Jahren nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid im Kanton Aargau untergetaucht und welche Massnahmen ergreifen die zuständigen Behörden des Kantons Aargau, wenn ausreisepflichtige Personen untertauchen?
  6. Liegen dem Regierungsrat Erkenntnisse oder statistische Daten darüber vor, wie viele ausgeschaffte Personen nach einer erfolgten Rückführung erneut in ie Schweiz eingereist sind?
  7. In welcher Form setzt sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund für eine Konsequente Umsetzung des Asylrechts und insbesondere für den wirksamen Vollzug von Wegweisungen bei straffälligen ausländischen Personen ein?

Medienmitteilung

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