Kosten für den Kanton Aargau bei der Umsetzung der Individualbesteuerung
25. August 2026
Interpellation betreffend Kosten für den Kanton Aargau bei der Umsetzung der Individualbesteuerung vom 25. August 2026 der Mitte Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach)
Text:
Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen betreffend der Kostenfolge bei der möglichen Umsetzung der Individualbesteuerung im Kanton Aargau zu beantworten.
- Wie würde die Individualbesteuerung umgesetzt gemäss Bundesrecht?
- Was wären die Gewinner und Verlierer, wenn der Kanton Aargau die Individualbesteuerung gemäss neuem Bundesrecht analog umsetzen würde?
- Gibt es Benachteiligungen von einzelnen Steuerzahlenden? Wenn ja, wer ist davon betroffen? In welchem Ausmass erfolgen Benachteiligungen für Steuerzahlende gemäss einzelnen Steuersubjekts Kategorien?
- Was passiert mit den Kinderabzügen: Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
- Was sind die Konsequenzen, wenn das Volk im Kanton Aargau eine Umsetzungsvorlage ablehnt?
- Welche Varianten gibt es in der Umsetzung?
- Wenn eine saldoneutrale Umsetzung für den Einzelnen (ohne Verlierer) erfolgen müsste, was bedeutet dies für die Aargauer Staatskasse; Mit welchen Mindereinnahmen in welchen Bereichen ist zu rechnen?
- Welche Ressourcen (personell, Infrastruktur, etc.) benötigt die Umsetzung der Individualbesteuerung?
