Vollzug der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer sowie Vollzug von Wegweisungen im Rahmen von ablehnenden Asylentscheiden
16. Dezember 2025
Motion der Fraktionen SVP und Mitte (Sprecher Rolf Jäggi, SVP, Seengen) vom 16. Dezember 2025 betreffend Vollzug der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer sowie Vollzug von Wegweisungen im Rahmen von ablehnenden Asylentscheiden im Kanton Aargau
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Vollzug von Ausschaffungen krimineller Ausländerinnen und Ausländer sowie beim Vollzug von Wegweisungen im Rahmen von ablehnenden Asylentscheiden als Zielwerte mindestens 85 Prozent anzustreben. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) sind die Entwicklungsschwerpunkte «Vollzug Ausschaffung kriminelle Ausländerinnen und Ausländer» und «Vollzug von Wegweisungen im Rahmen von ablehnenden Asylentscheiden» festzulegen. Im AFP ist jährlich über den Stand des Vollzugs der Entwicklungsschwerpunkte zu rapportieren. Abweichungen von den Zielwerten von mindestens 85 Prozent sind zu begründen und entsprechende Massnahmen festzulegen, mit denen die Zielwerte wieder erreicht werden können.
Begründung:
Eine neue Auswertung des Staatssekretariats für Migration zeigt markante Differenzen zwischen den Kantonen beim Vollzug von Landesverweisen im Jahr 2024: Während einzelne fast alle angeordneten Ausschaffungen vollziehen (AI, AR, BS, GL, SO, ZG) bleiben andere weit zurück, besonders in der Westschweiz. Aber auch der Aargau fällt mit einer Platzierung in den hintersten Rängen nicht vorteilhaft auf. In der NZZ war zu lesen, dass der Kanton Aargau nur auf dem 19. Platz landet. Er vollzog nur 61.2 % aller Landesverweise, d.h. von 134 Ausreisepflichtigen hatten zum Jahresende 52 den Kanton noch nicht verlassen.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) fördert die kantonale Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Migration. Der Generalsekretär Florian Düblin sagt, dass die Vollzugsquoten der Kantone durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, durch die Ausgestaltung der Vollzugsprozesse etwa oder die Praxis der Haftgerichte. «Aber natürlich auch durch die für diese Aufgabe zugeteilten Ressourcen bei den beteiligten Behörden», so Düblin. «Letzteres ist auch eine Frage der Prioritätensetzung im jeweiligen Kanton.»
Wenn ein Kanton willens ist und die Weichen entsprechend stellt, steigen die Landesverweise. Geniesst die Ausschaffung krimineller Ausländer indes keine Priorität, stockt der Vollzug. Die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer muss auch für den Kanton Aargau an Priorität gewinnen.
