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Tiefe Bestehensquote im Qualifikationsverfahren Fachpersonen Gesundheit (FaGe) EFZ im Bereich Nachholbildung

2. Dezember 2025

Interpellation Edith Saner, Die Mitte, Birmenstorf (Sprecherin); Severine Jegge, Die Mitte, Oberrohrdorf; Martin Bossert, EDU, Rothrist; Alain Burger, SP, Wettingen; Therese Dietiker, EVP, Aarau; Kurt Gerhard, SVP, Brittnau; Markus Lang, GLP, Brugg; Titus Meier, FDP, Brugg; Ruth Müri, Grüne, Baden; vom 2. Dezember 2025 betreffend tiefe Bestehensquote im Qualifikationsverfahren Fachpersonen Gesundheit (FaGe) EFZ im Bereich Nachholbildung nach Art. 32 BBV

Text und Begründung:
Eine Nachholbildung zur Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ (FaGe) bietet Erwachsenen mit Berufserfahrung die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Voraussetzung ist mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen, welche den Zugang zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) ermöglicht. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und richtet sich an Personen, die bereits im Gesundheitsbereich tätig sind, jedoch keinen formalen Abschluss auf Sekundarstufe II besitzen.
Laut Rückmeldungen ist die Bestehensquote der Nachholbildung (NHB) Fachpersonen Gesundheit EFZ (FaGe) im Kanton Aargau im Vergleich mit anderen Kantonen tief. Nur etwa die Hälfte der Kandidatinnen und Kandidaten haben z.B. im Jahr 2025 das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erlangt.
Der Beruf Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit (FaGe) ist in der Gesundheitsversorgung systemrelevant. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist es wichtig, bestehende Bildungsangebote zu stärken oder zu verbessern. Die Nachholbildung (NHB) ist für verschiedenste interessierte Berufseinsteigende von grosser Bedeutung (unter anderem auch für Erwachsene, die quer einsteigen). So wie die Abschlussquote aktuell ist, stimmt der ganze Aufwand und Ertrag nachdenklich.

Damit verlässliche Angaben zu dieser Nachholbildung vorliegen, ist der Regierungsrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Kann der Regierungsrat Angaben machen, wie sich die Zahl der Nachholbildung in den vergangenen 5 Jahren entwickelt hat (wie viele sind mit dem Lehrgang gestartet, wie viele haben abgeschlossen)?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Qualität und Struktur der Nachholbildung (NHB) Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ im Kanton Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen?
  3. In welchen Institutionen werden Nachholbildungen absolviert (Spitäler, Rehakliniken, Pflegeheime, Spitex, Psychiatrie)?
  4. Welche Gründe sind bekannt, dass die Nachholbildung von Lernenden nicht bestanden wird? Aus Sicht der Lernenden und aus Sicht der Bildungsinstitution. Gibt es Zahlen in Bezug auf die Herkunft?
  5. Was kostet die Nachholbildung, bzw. wie setzen sich die Kosten für die Nachholbildung zusammen? Wer bezahlt was? Welche Kosten tragen die Anstellungsbetriebe, welche die Berufsschule?
  6. Wie wird für diese Ausbildung Werbung/Marketing gemacht? Wer ist dafür verantwortlich?
  7. Welche Rolle oder Aufgabe hat der Kanton (Dep. Bildung, Kultur und Sport) bei dieser Ausbildung?
  8. Wie wird die OdA GS Aargau derzeit in die Qualitätsentwicklung und Evaluation der NHB FaGe EFZ einbezogen, und welche zusätzlichen Aufgaben könnte sie übernehmen?
  9. Könnte der Regierungsrat im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten Massnahmen zur Verbesserung der Bestehensquote prüfen, insbesondere in Bezug auf die Sprachförderung, Lernstrategien und Prüfungsfitness?
  10. Wäre aus Sicht des Regierungsrates eine verbindliche Standortbestimmung, – wie man dies auch aus anderen Berufslehren kennt, – während der Ausbildung (z.B. nach einem Jahr) sinnvoll, um frühzeitig Unterstützungsbedarf zu erkennen und gezielte Massnahmen einzuleiten?
  11. Wie könnte sichergestellt werden, dass die betrieblichen Kompetenzen (Praxisleistungen) stärker in die Bewertung oder Zulassung zum Qualifikationsverfahren einfliessen? Würden sich die Qualifikationen verändern?
  12. Welche Vorbereitungskurse gibt es? Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf, diese für Erwachsene gezielter und praxisorientierter auszugestalten (z.B. durch massgeschneiderte Kurse der OdA GS Aargau AG)?
  13. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Praxis der Prüfungsabnahme und Korrektur im QV FaGe EFZ (NHB) im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Praxisnähe?
  14. Gibt es Überlegungen, einen Eignungs- oder Zulassungstest für Kandidatinnen und Kandidaten einzuführen, um deren Erfolgschancen besser einschätzen zu können?
  15. Wie schätzt der Regierungsrat die volkswirtschaftliche Bedeutung einer verbesserten NHB-Abschlussquote im Hinblick auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ein?

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