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Schutz kritischer Infrastrukturen am „Stern von Laufenberg“

18. November 2025

Interpellation Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg (Sprecher), vom 18. November 2025 betreffend Schutz kritischer Infrastrukturen am „Stern von Laufenberg“

Text und Begründung
Die Schweiz ist mit 41 Stromleitungen eng mit ihren Nachbarländern vernetzt. Der im Jahre 1958 entstandene sogenannte „Stern von Laufenburg“ der diese 41 Leitungen auf der höchsten Netzebene zusammenführt, leistet als Stromdrehscheibe einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der europäischen Stromversorgung. Das europäische Verbundnetz garantiert die sichere Stromversorgung von über 30 Ländern mit über 530 Millionen Konsumenten. Der „Stern von Laufenburg“ ist damit schlicht die zentrale kritische Infrastruktur der Schweiz und Europas im Bereich Stromversorgung.

Neben der durch Swissgrid betriebenen Schaltanlage und des dazugehörenden Unterwerks entsteht zurzeit durch die Firma FlexBase gleich daneben der weltweit grösste Batteriespeicher und ein KI-Rechenzentrum. Der Batteriespeicher dient insbesondere der Integration der volatilen Stromflüsse der erneuerbaren Energie aus Solar- und Windkraft und ermöglicht dadurch auch die Stabilisierung des europäischen Verbundnetzes. Für dessen Anschluss ans Netz baut Axpo ebenfalls ein neues Unterwerk im Auftrag von FlexBase. Die Perimeter aller dieser kritischen Infrastrukturen grenzen direkt aneinander und sind bis heute nur wenig geschützt.

Diese kritische Infrastruktur muss daher heute und in Zukunft im Lichte der sich rasant verändernden Sicherheitslage und unter Berücksichtigung der Bedrohung durch hybride Kriegsführung, insbesondere durch Sabotage und Drohnen, in Europa umfassend geschützt werden.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist sich der Regierungsrat der Bedeutung und der Systemrelevanz der bestehenden und der noch entstehenden kritischen Infrastrukturen von Swissgrid, FlexBase und Axpo am „Stern von Laufenburg“ bewusst?
  2. Wie gedenkt der Regierungsrat den Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) am „Stern von Laufenburg“ gemäss der nationalen SKI-Strategie des Bundesrates sicher zu stellen? Dies insbesondere im Hinblick auf die sich rasant verändernde Sicherheitslage in Europa und unter Berücksichtigung der Bedrohung durch hybride Kriegsführung.
  3. Offenbar wurden Anfang Oktober 2025 trotz Flugverbotszone unbekannte und bis heute nicht identifizierte Drohnen über der Schaltanlage gesichtet. Wie soll zukünftig der Schutz gegen unerlaubte Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen sichergestellt werden?
  4. Wie gedenkt der Regierungsrat den Schutz gegen Sabotage an kritischen Infrastrukturen sicherzustellen?
  5. Bei einer ernsthaften Bedrohung der Schweiz dürften die verhältnismässig bescheidenen Mittel der Armee nicht — oder nur sehr eingeschränkt — für die Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der subsidiären Sicherungseinsätze zur Verfügung stehen. Wie gedenkt der Regierungsrat, damit umzugehen?
  6. Die Swissgrid in Aarau dürfte bereits in einer frühen Phase einer Eskalation ein lohnendes Ziel für einen Sabotageakt bis hin zu einem gegnerischen Angriff sein. Wurden beim Bau dieses Neubaus die entsprechend notwendigen Schutzmassnahmen getroffen? Genügen diese zumindest einem Drohnenangriff? Verfügt die Swissgrid über einen unterirdisch geschützten Ausweichstandort? Wie funktionieren in diesem Fall der Kontakt bzw. die Absprachen zwischen dem Bund und dem Kanton Aargau?
  7. Die kritische Infrastruktur grenzt an Wohngebiete. Welche Vorkehrungen hat der Regierungsrat hinsichtlich der Alarmierung und des Schutzes der Bevölkerung im Falle einer Bedrohung durch Sabotage oder Terrorangriffe getroffen?

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