Auswirkungen der höheren amtlichen Einschätzung von Liegenschaften auf die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und Prämienverbilligungen
18. November 2025
Interpellation von Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil (Freiamt) vom 18.11.2025 betreffend Auswirkungen der höheren amtlichen Einschätzung von Liegenschaften auf die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und Prämienverbilligungen
Text und Begründung:
Im Kanton Aargau wurden die amtlichen Werte von Liegenschaften im Rahmen der Neubewertung deutlich erhöht. Diese Anpassungen haben nicht nur steuerliche Konsequenzen, sondern können auch Auswirkungen auf die Berechnung von Ansprüchen bei Sozialversicherungen, insbesonde-re bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA), sowie bei der Vergabe von Krankenkassenprämienverbilligungen haben. Da Vermögenswerte und Einkommensgrössen in verschiedenen Sozialversicherungsberechnungen eine Rolle spielen, besteht die Gefahr, dass Haushalte durch die höhere Einschätzung ihrer Liegenschaften plötzlich schlechter gestellt werden, obwohl sich ihre reale wirtschaftliche Situation nicht verändert hat. Die amtliche Neubewertung von Liegenschaften ist ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Gleichbehandlung. Gleichzeitig darf sie nicht unbeabsichtigte negative Folgen für die soziale Sicherheit haben. Gerade Familien mit tiefem Einkommen, ältere Personen mit Wohneigentum oder Alleinstehende könnten durch die höhere Einschätzung ihrer Liegenschaft Vermögen angerechnet bekommen, das faktisch nicht verfügbar ist. Es ist Aufgabe des Regierungsrats, hier Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die soziale Absicherung nicht unter rein buchhalterischen Effekten leidet.
Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auswirkungen haben die neuen amtlichen Liegenschaftswerte auf die Berechnung der Ansprüche bei der SVA (z. B. Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe)?
- Inwiefern beeinflussen die höheren Einschätzungen die Berechtigung auf Krankenkassenprämienverbilligungen?
- Gibt es kantonale Richtlinien oder Weisungen, wie die SVA mit den neuen Werten umzugehen hat, insbesondere wenn die amtliche Bewertung deutlich über dem Marktwert liegt?
- Welche Massnahmen prüft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass die Neubewertung nicht zu einer faktischen Verschlechterung der sozialen Absicherung von Eigentümerinnen und Eigentümern führt?
- Wäre der Regierungsrat bereit, eine Übergangsregelung oder Härtefallregelung einzuführen, damit Betroffene nicht kurzfristig ihre Ansprüche verlieren?
- Wie viele Personen im Kanton Aargau sind nach aktueller Schätzung von einer Verschlechterung ihrer Ansprüche aufgrund der höheren Liegenschaftsbewertungen betroffen?
- Gibt es statistische Erhebungen oder Prognosen, wie viele Haushalte ihre Krankenkassenprämienverbilligung verlieren könnten?
- Werden die neuen Liegenschaftswerte auch bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form?
- Wie wird verhindert, dass ältere Menschen mit Wohneigentum, die über wenig liquide Mittel verfügen, durch die höhere Bewertung faktisch aus der Anspruchsberechtigung herausfallen?
- Gibt es eine Koordination zwischen Steuerbehörden und der SVA, um Doppelbelastungen oder widersprüchliche Berechnungen zu vermeiden?
- Wie wird sichergestellt, dass die Neubewertung nicht zu einer Benachteiligung von Familien mit Kindern führt, die auf Prämienverbilligungen angewiesen sind?
- Wie wird sichergestellt, dass die Neubewertung nicht zu einer indirekten Entwertung der kantonalen Sozialpolitik führt, indem bisherige Unterstützungsleistungen faktisch wegfallen?
