Änderung des Gastgewerbegesetzes zur Sicherstellung von Barzahlungsmöglichkeiten
4. November 2025
Motion Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg (Sprecher), Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau, vom 4. November 2025 betreffend Änderung des Gastgewerbegesetzes zur Sicherstellung von Barzahlungsmöglichkeiten
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) dahingehend zu ändern, dass Gastgewerbebetreiber verpflichtet werden, Zahlungen mit Bargeld zu akzeptieren.
Begründung:
Der Trend geht im Moment in Richtung bargeldloser Zahlungsverkehr. Es ist zu befürchten, dass dereinst nur noch mit Karten, TWINT und dergleichen bezahlt werden kann, während dem das Bargeld aus dem Alltag verschwindet.
Der vorliegenden Vorstoss soll die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten. Es gibt nach wie vor Menschen, insbesondere der älteren Generation, welche keine Bankkarten besitzen. Andere wollen aus Datenschutzgründen lieber bar bezahlen. In Zeiten der digitalen Überwachung gilt es dies zu respektieren.
Hinzu kommt, dass Bargeldzahlungen für kleinere Betriebe oft kostengünstiger sind als Kartenzahlungen, bei welchen die Betreiberfirma einen gewissen Prozentsatz des Umsatzes für sich beansprucht. Durch die Umsetzung des Vorstosses könnten also auch Wettbewerbsnachteile verhindert werden.
Wer also im Kanton Aargau in Restaurant, ein Café, eine Grossveranstaltung oder dergleichen besucht, der muss die Möglichkeit haben, die Rechnung in bar (sprich mit Schweizer Franken, mit Banknoten und Münzen) zu bezahlen. Gastronomiebetreiber sind zu verpflichten, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen und dürfen die Barzahlung nicht verweigern.
