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Prüfung der Finanzierbarkeit einer deutlichen Senkung des Unternehmensgewinnsteuersatzes für alle Aargauer Unternehmen unter gleichzeitiger Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien

31. Oktober 2025

Postulat der Mitte Fraktion (Sprecher) Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach vom 4. November 2025 betreffend Prüfung der Finanzierbarkeit einer deutlichen Senkung des Unternehmensge-winnsteuersatzes für alle Aargauer Unternehmen unter gleichzeitiger Einführung von Ergän-zungsleistungen für einkommensschwache Familien.

Der Regierungsrat wird beauftragt,

  1. zu prüfen, wie eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen im Kanton Aargau finanziert werden kann, sodass die steuerliche Gesamtbelastung maximal 12 % beträgt – mit dem Ziel, den Aargau unter die fünf attraktivsten Unternehmensstandorte der Schweiz zu bringen;
  2. zu prüfen, ob für sehr hohe Unternehmensgewinne ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden kann, damit grosse Unternehmensgruppen möglichst die ordentliche Gewinnsteuer entrichten und nicht der Schweizerischen Ergänzungssteuer unterliegen;
  3. eine steuer- und finanzpolitische Auslegeordnung vorzunehmen, unter Berücksichtigung des AFP 2026–2029 sowie weiterer relevanter Vorstösse mit finanziellen Auswirkungen;
  4. zu prüfen, wie die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien finanziert werden kann, insbesondere für alleinerziehende Eltern und Working-Poor-Familien, die bei bisherigen und geplanten Steuervorlagen nicht berücksichtigt wurden.

Begründung:
Attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen liegen im Interesse des gesamten Kantons. Sie schaffen Arbeitsplätze und generieren Wohlstand. Die Förderung der Standortattraktivität ist ein zentrales Ziel im Entwicklungsleitbild 2025–2034 des Regierungsrats.

Die Steuerbelastung ist ein entscheidender Standortfaktor. Der Aargau hat sich im interkantonalen Wettbewerb verbessert, doch eine weitere Senkung des Unternehmenssteuersatzes würde die Wett-bewerbsfähigkeit deutlich steigern – insbesondere auch für KMU. Ziel ist es, den Aargau unter die Top Fünf der Schweiz zu bringen und damit international wie national auf die Shortlist zu setzen.

Eine Senkung auf 12 % wäre jedoch mit erheblichen Steuerausfällen verbunden, die Kanton und Gemeinden zumindest vorübergehend belasten würden. Deshalb braucht es eine umfassende Prüfung der Finanzierbarkeit aus einer Gesamtsicht.

Der AFP 2026–2029 zeigt, dass der Finanzhaushalt trotz solider Ausgangslage zunehmend unter Druck gerät. Temporäre Defizite sind dank Ausgleichsreserve verkraftbar, mittelfristig ist jedoch ein ausgeglichener Haushalt ohne Reserve anzustreben.

In den nächsten Jahren stehen hohe Investitionen an – insbesondere in Bildung und Sicherheit. Gleichzeitig drohen weitere Ertragsausfälle, etwa durch die Reform der Eigenmietwertbesteuerung oder eine mögliche Einführung der Individualbesteuerung. Auch das Sparprogramm des Bundes wird den kantonalen Haushalt zusätzlich belasten.

Die Gemeinden erwarten Unterstützung bei der Pflegefinanzierung, der familienergänzenden Kinder-betreuung und der Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien.

Eine pauschale Senkung des Steuerfusses – wie sie aktuell diskutiert wird – ist aus Sicht der Mitte nicht zielführend. Sie steht einer gezielten und effektiven Senkung des Unternehmenssteuersatzes im Weg.

Zahlreiche finanzpolitisch relevante Vorstösse – etwa zur Nationalbank oder zur Aufhebung des Immobilienfinanzierungsmodells – gefährden den Handlungsspielraum des Kantons. Sie würden gezielte Entlastungen für Wirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung verunmöglichen und die Weiterentwicklung des Kantons behindern. Selbst die Erfüllung zentraler Aufgaben wäre gefährdet. Politisch motivierte Schnellschüsse sind daher zu vermeiden.

Der Regierungsrat soll eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, wie der finanzielle Handlungsspielraum bestmöglich genutzt werden kann – unter Priorisierung der Anliegen und mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Kantons. Dabei ist auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Wirtschaft und Bevölkerung zu achten.

Im Rahmen dieser Prüfung soll auch die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien berücksichtigt werden. Eine Familie zu haben, darf kein Armutsrisiko darstellen. Studien zeigen, dass Kinder in Armut massiv in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden und ein Her-auswachsen aus der Armut schwierig ist. Armut wird oft „vererbt“.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt die Einfüh-rung solcher Ergänzungsleistungen. Vier Kantone (Genf, Solothurn, Tessin, Waadt) haben sie bereits eingeführt. Im Kanton Freiburg hat das Stimmvolk am 22. September 2024 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Um die Steuerlücken bei Kanton und Gemeinden abzufedern und die Standortattraktivität zu stärken, soll eine gezielte Steuerfusssenkung von 5 % anstelle von 8 % angestrebt werden.

Die Mitte setzt künftig auf ein System der Steuerrückvergütung – sofern es die Kantonsfinanzen erlauben. Diese Rückvergütungen sollen jährlich durch den Grossen Rat beschlossen werden.

Von einer Steuerfusssenkung profitieren alle Steuerpflichtigen. Bedürftige Familien gehen jedoch leer aus, da sie oft keine Steuern zahlen und somit auch keine Entlastung erfahren.

Medienmitteilung

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