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Keine bürokratische Aargauer Extrawurst

12. Mai 2025

Das nationale Gleichstellungsgesetz sieht bereits eine Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden vor. Diese Lohngleichheit zwischen Frau und Mann muss zwingend auch in den mittleren und kleinen Betrieben umgesetzt und angewendet werden. Dies geschieht bereits heute in allen Unternehmen, gleich welcher Grösse, wo ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht. Bei all diesen Berufen wird gemäss GAV keine Lohnungleichheit geduldet. Bei Verfehlungen muss dies sofort korrigiert und rückwirkend erstattet werden.

Darum macht eine schweizweite Regelung Sinn, denn die Kantonsgrenze ist nie weit entfernt. Dadurch werden alle Betriebe in der Schweiz gleichbehandelt. Eine abweichende Aargauer Extrawurst für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden bringt nichts – ausser mehr Bürokratie und Ungleichheit zu Lasten unserer Aargauer KMU.

Darum lege ich ein überzeugtes Nein in die Urne.

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