Verteilung Swisslos-Gelder
11. Juni 2024
Interpellation Daniele Mezzi, Die Mitte, Laufenburg (Sprecher), Alfons Paul Kaufmann, Die Mitte, Wallbach, Dr. Philipp Laube, Die Mitte, Lengnau betreffend die Verteilung der Swisslos-Gelder im Kanton Aargau.
Text und Begründung:
Gemäss unseren Informationen werden die Gelder des Swisslos-Fonds und des Swisslos-Sportfonds im Verhältnis 75% zu 25% aufgeteilt. Dieser Kostenverteiler wird durch den Regierungsrat definiert und ist unseres Wissens in keiner Rechtsgrundlage geregelt. Pro Jahr werden zirka 50 Mio. CHF ausbezahlt (siehe spezieller Rechenschaftsbericht des Regierungsrats Aargau). Beim Swisslos-Sportfonds werden die Gelder zu einem Drittel für den Spitzensport bzw. den Nachwuchsleistungssport sowie die übrigen Gelder (zwei Drittel) für den Breitensport aufgewendet. Die Regionen, die Gemeinden, die Vereine, die breite Bevölkerung bis hin zu einzelnen Sportlern profitieren direkt von dieser sehr wichtigen Unterstützung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Kostenverteiler in umliegenden Kantonen: Wie ist der Kostenverteiler (Swisslos-Fonds > Swisslos-Sportfonds) in den umliegenden Kantonen BL, SO, BE, LU, ZG und ZH definiert?
- Bundesempfehlungen: Gibt es seitens des Bundes (BASPO usw.) Empfehlungen für diesen Kostenverteiler?
- Kürzungen aufgrund kleinem Budget: Mussten in den letzten Jahren, aufgrund des kleinen Budgets, Auszahlungen im Bereich des Swisslos-Sportfonds gekürzt werden? Wenn ja, welche Projekte betraf dies?
- Grösste Projekte 2023:Welche je 10 grössten Projekte wurden 2023 durch den Swisslos-Fonds bzw. den Swisslos-Sportfonds unterstützt?
- Erklärung des aktuellen Kostenverteilers:Wie erklärt sich der Regierungsrat den aktuellen Kostenverteiler von 75% (Kultur und Soziales) und 25% (Sport)?
- Beitrag des Sports:Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass der Sport grosse Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration von Ausländerinnen und Ausländern usw. erbringt, einen echten Mehrwert für den Kanton Aargau und die Bevölkerung erbringt und damit eine Beitragserhöhung zu Gunsten des Swisslos-Sportfonds rechtfertigt?
- Anpassung des Kostenverteilers:Ist der Regierungsrat bereit, den Kostenverteiler, analog der übrigen Kantone, zu Gunsten des Swisslos-Sportfonds per 1. Januar 2025 mindestens im Verhältnis 2/3 > 1/3 anzupassen?