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Zustimmung zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht

22. Mai 2018

Am 9. Mai 2017 hat der Grosse Rat in der ersten Lesung die regierungsrätliche Vorlage zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht samt den abweichenden Anträgen und Minderheitsanträgen der vorberatenden Kommission beraten. Obwohl bei der Beratung dieser Botschaft der Grosse Rat mehrheitlich verschiedenen Anträgen der Kommission zugestimmt hat, wurde der Entwurf in der Schlussabstimmung abgelehnt.

Somit gilt weiterhin das Kantonale Recht unverändert. Mit der Revisionsvorlage ging es darum, formelle Widersprüche zum Bundesrecht aufzuheben und Gesetzesanpassungen aufgrund der Erfahrungen mit dem kantonalen Gesetz vorzunehmen. Durch die abgelehnte Vorlage im Grossen Rat gilt nun das Bundesrecht als übergeordnetes Recht.

CVP verlangt Verschärfung
Mit vielen Punkten der Bundesrechtes ist die CVP einverstanden. Sie verlangt aber bei zwei Punkten eine Verschärfung. Die einbürgerungswilligen Personen sollen zu einem gebührenpflichtigen kantonalen Test über die staatsbürgerlichen Kenntnisse verpflichtet werden, bei dem  mindestens drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sein müssen. Im Weiteren soll die Wartefrist bei Sozialhilfebezug von drei auf 10 Jahre erhöht werden. Dies hat die CVP dazu bewogen, eine Motion einzureichen, und zu verlangen, dass im Grossen Rat die Detailberatung zu diesen beiden Punkten so schnell wie möglich noch einmal aufgenommen wird.

Gebühren zu tief angesetzt
In der aktuellen Anhörung unterstützt die CVP diese beiden Änderungen nach wie vor.  Zum staatsbürgerlichen Test wünscht sie sich noch eine Präzisierung im Handbuch der Einbürgerung bezüglich der Wiederholung des Testes, damit dieser beim Nichtbestehen erst nach mindestens 2 Monaten Wartefrist wiederholt werden kann. Im Weiteren ist für die CVP die Gebühr von Fr. 30.– zu tief angesetzt. Diese müsste bezüglich des Aufwandes von Seite Gemeinden mindestens bei Fr. 50.– liegen.

Keine Härtefallklausel anwenden
Bei der Erhöhung der Wartefrist von drei auf zehn Jahre beim Sozialhilfebezug muss laut CVP keine zusätzliche Härteklausel angewendet werden, da diese bereits auf Bundesebene geregelt ist. Ein erhöhter Aufwand gibt es für die Gemeinden nicht, da bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuches auch bereits eine Bestätigung miteingereicht werden kann, dass die gesuchstellende Person kein Ausstände in der Sozialhilfe hat.

Die CVP stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu.

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