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Zusätzliche Bewilligung für 5G-Mobilfunk-Technologien

27. August 2024

Interpellation von Edith Saner, Die Mitte, Birmenstorf (Sprecherin), Philipp Laube, Die Mitte, Lengnau, vom 27. August 2024, betreffend zusätzliche Bewilligung für 5G-Mobilfunk-Technologien

Text und Begründung:
Am 23. April 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Mobilfunkbetreiber im Aargau für 220 bestehende 5G-Antennen eine zusätzliche Bewilligung einholen müssen. Seit 2019 haben Swisscom, Salt und Sunrise tausende Mobilfunkantennen mit der schnellsten 5G-Technologie ausgerüstet – in einem vereinfachten Verfahren. Davon profitieren viele Nutzerinnen und Nutzer. Zudem werden bei der 5G-Technologie intelligente Antennensysteme – so genannte adaptive Antennen – ein-gesetzt. Da diese ihre Leistung gezielt auf Smartphones ausrichten können, ist die Strahlung ausserhalb der gerade aktiven Nutzerinnen und Nutzer sogar tendenziell tiefer. Bei diesen adaptiven Antennen darf auf Grundlage der NISV der Korrekturfaktor angewendet werden.

Die Mobilfunkbetreiber haben nun 6 Monate Zeit, um die nachträglichen Baugesuche bei den Standortgemeinden einzureichen. Ansonsten müssen sie bei der jeweiligen Antenne den so genannten Korrekturfaktor zur bewilligten Sendeleistung abschalten. Im Aargau sind rund 220 solcher Baugesuche zu erwarten. Eine Auswirkung des Entscheids des Bundesgerichts, den wir kaum nachvollziehen können. Einmal mehr wird die Einführung einer Technologie erschwert und verzögert, die von einem grossen Teil der Bevölkerung genutzt wird.

Die katastrophalen Unwetter in den vergangenen Wochen haben zudem gezeigt, dass die normalen Kommunikationsnetze in Krisensituationen nicht zuverlässig funktionieren. So fiel z.B. im Maggiatal während Stunden der Handyempfang aus, nachdem das Tal überflutet worden war.
Nur dank dem nationalen Funknetz «Polycom» konnten Polizei, Feuerwehr, Sanität und andere Einsatzkräfte ihre Hilfsaktionen koordinieren und der Bevölkerung helfen.

Der Zeitpunkt ist absehbar, zu dem das vor 25 Jahren installierte und bereits einmal komplett erneuerte Polycom-Funknetz das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Gleichzeitig muss das System aufgrund der technischen Entwicklung digitalisiert werden. Gemäss Expertenmeinungen muss das neue ausfallsichere Mobilfunknetz spätestens 2035 in der ganzen Schweiz in Betrieb sein. Sonst droht der Schweiz im Ernstfall ein Blackout.
Die Umsetzung des nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK) soll nach dem Willen des Bundesrates mit einer kombinierten Variante erreicht werden. Dazu sollen einzelne Standorte des kommerziellen Mobilfunknetzes einbezogen werden und an die Vorgaben angepasst und aufgerüstet werden.

Die Interpellantin und der Interpellant bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Bei wie vielen Antennen im Kanton Aargau muss ein nachträgliches Bauge-such eingereicht werden?
  2. Was heisst dies pro Baugesuch in Bezug auf die zeitlichen Ressourcen und den finanziellen Aufwand für die Gemeinden?
  3. Was bedeutet diese Auflage des Bundesgerichts für das Departement BVU (personelle Ressourcen, Kosten)?
  4. Wie gehen andere Kantone vor? Sind diese in vergleichbarem Ausmass betroffen?
  5. Wer trägt die Kosten für diesen Aufwand (Gemeinden, Kanton, Mobilfunkanbieter)?
  6. Mit welchen Einschränkungen müsste die Bevölkerung rechnen, wenn die Gesuche abgelehnt würden?
  7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Realisierung eines nationalen mobilen Kommunikationssystems (MSK) mittels einer kombinierten Variante unter Einbezug des kommerziellen Mobilfunknetzes?
  8. Inwieweit könnten die bestehenden Bewilligungsverfahren von kommerziellen Mobilfunkantennen Auswirkungen auf die Umsetzung einer solchen kombinierten Variante haben?
  9. Besteht aus Sicht des Regierungsrates diesbezüglich Handlungs- und Anpassungsbedarf?

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