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Zukunft des Limmatkraftwerks, Oederlin, Obersiggenthal

15. September 2020

Interpellation Michael Wetzel, CVP, Ennetbaden (Sprecher), vom 15. September 2020 betreffend Zukunft des Limmatkraftwerks, Oederlin, Obersiggenthal.

Text und Begründung:
1858 wurde das Wasserkraftwerk Oederlin an der Limmat zwischen Obersiggenthal, Ennetbaden und Baden in Betrieb genommen. Erst als Wasserrad und später als Kraftwerk versorgte es die Produktionsstätten der Armaturenfabrik und Giesserei Oederlin sowie zeitweise auch das Grand Hôtel Baden. Das Kraftwerk liegt zusammen mit dem industriegeschichtlich interessanten und schützenswerten Gebäudekomplex Oederlin in unmittelbarer Umgebung der Badener Thermalbäder.

Seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes 2011 kann sich das Kraftwerk nicht mehr auf sein sogenannt ehehaftes Wassernutzungsrecht berufen. Die aktuell gültige Konzession, ausgestellt durch den Kanton Aargau, läuft Ende 2020 aus. Eine Neukonzessionierung unter den heutigen Auflagen und der zu erwartenden geringen Leistung des Werkes ist wirtschaftlich nicht zu stemmen. Eine Stilllegung mit Rückbau des Kraftwerkes ist mit grossen Auflagen und hohen Kosten verbunden. Es müsste so gesichert werden, dass keine Schadstoffe in die Limmat gelangen, die Wasserstände in Ober- und Unterwasserkanal in etwa gleich bleiben und die Fischgängigkeit optimiert wird.

Das Kraftwerk und die teilweise schützenswerten Industriebauten haben als Zeitzeugen der Industriegeschichte in der Region Baden einen hohen Stellenwert. Es erstaunt deshalb nicht, dass unter diesen Umständen Bestrebungen bestehen, das Kraftwerk in geeigneter Form der Nachwelt zu erhalten.

Aufgrund dieses Sachverhalts bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, das Limmatkraftwerk Oederlin habe die industriegeschichtliche Qualität, um der Bevölkerung erhalten zu bleiben?
  2. Wenn ja, wie beurteilt der Regierungsrat die Machbarkeit bezüglich Auflagen, um das Werk in seiner bestehenden Form der zu Nachwelt zu erhalten?
  3. Sollte der Erhalt für die Nachwelt als machbar erscheinen, teilt der Regierungsrat die Meinung, dass ein Verbleib des Wasserkraftwerks am Netz, zur lokalen, nachhaltigen Stromproduktion wünschenswert ist?
  4. Offensichtlich gibt es landesweit verschiedene ähnlich gelagerte Werke. Ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten als Bewilligungsbehörde und Konzessionsgeberin, den Erhalt des Werkes für die Nachwelt im Sinne alternativer Stromproduktion aktiv zu unterstützen?
  5. Sieht der Regierungsrat darüber hinaus Möglichkeiten, das industriehistorisch wertvolle Wasserkraftwerk auch anderweitig, insbesondere auch finanziell zu unterstützen?

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